Landtagswahl 2021

Landeswahlleiterin legt keine Beschwerde gegen Kreiswahlvorschläge ein

Nr.10/2021  | 19.08.2021  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern

Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke hat in der Sitzung des Landeswahlausschusses Mecklenburg-Vorpommern am 19. August 2021 über drei Eingaben berichtet, die sich gegen die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen für die Landtagswahl richteten. Alle drei Petenten legten Beschwerde ein, obwohl sie selbst nicht beschwerdebefugt sind, und baten, dass die Landeswahlleiterin ihr Beschwerderecht für sie ausübe.

Betroffen waren zugelassene Direktkandidaten der CDU (Wahlkreis 30), der PIRATEN (Wahlkreis 8) sowie der Alternative für Deutschland (Wahlkreise 17, 18, 19, 31, 32).

Die Landeswahlleiterin erläuterte, dass sie sich entschieden habe, über diese Eingaben nicht aus rein formalen Gründen und nicht ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit zu entscheiden, sondern den Landeswahlausschuss einzubeziehen, so dass er sich selbst ein Bild machen könne.

Im Ergebnis sah sich die Landeswahlleiterin in allen drei Fällen nicht veranlasst, selbst Beschwerde gegen die Zulassung der betroffenen Kreiswahlvorschläge einzulegen, weil sie weder Verstöße gegen das Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern, noch gegen andere wichtige Wahlrechtsgrundsätze hat feststellen können.

Damit bleibt es endgültig bei den Zulassungen der betreffenden Kreiswahlvorschläge. Jegliche Anfechtungen gegen die Landtagswahl 2021 sind damit erst wieder nach dem Wahltag am 26. September 2021 möglich.