Bundestagswahl 2021

Erneut repräsentative Wahlstatistik

Nr.18/2021  | 09.09.2021  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern

Bereits zum sechsten Mal in Folge wird zur Bundestagswahl eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Hierbei werden die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe für die einzelnen Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen sowie die Gründe für die Wertung einer Stimme als ungültig ausgewertet.  

Rechtsgrundlage dieser Bundesstatistik ist das Wahlstatistikgesetz. Mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens wurden in Mecklenburg-Vorpommern 75 Urnen- und 23 Briefwahlbezirke aus allen Wahlbezirken zufällig ausgewählt (bundesweit ca. 2 600 Urnen- und 700 Briefwahlbezirke). 

In den repräsentativen Wahlbezirken erhalten die Wähler für die Stimmabgabe einen Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck, der ihrem Geschlecht und ihrer Altersgruppe entspricht. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, weil einerseits das individuelle Abstimmungsverhalten durch das Zusammenfassen in Altersgruppen nicht bekannt werden kann und andererseits Wahlbezirke mit weniger als 400 Wahlberechtigten nicht in die repräsentative Auswertung einbezogen werden dürfen. Die Auszählung im Urnen- bzw. Briefwahllokal am Wahltag verläuft wie in allen anderen Wahllokalen, d. h., ohne Berücksichtigung des Unterscheidungsaufdrucks auf den Stimmzetteln. 

Die eigentlichen statistischen Sonderauszählungen werden erst nach dem Wahltag vorgenommen. Die zeitlich und örtlich getrennten Auszählungen der Wählerverzeichnisse in den Gemeindebehörden und der Stimmzettel im Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern schaffen zusätzliche Sicherheit bei der konsequenten Wahrung des Wahlgeheimnisses. 

Die aus den Stichprobenwahlbezirken gewonnenen Daten werden zunächst länderweise hochgerechnet und dann zum Bundesergebnis zusammengefasst. Voraussichtlich drei Monate nach dem Wahltag werden erste Ergebnisse sowohl auf Bundesebene als auch für Mecklenburg-Vorpommern auf Landesebene vorliegen.