Bundestagswahl und Landtagswahl 2021

Wahl auch aus der Quarantäne heraus möglich

Nr.19/2021  | 10.09.2021  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern

Wahlberechtigte, die in Quarantäne sind, vor dem 26. September in Quarantäne gehen müssen oder bei denen kurzfristig Corona-Symptome auftreten, können trotzdem an den Bundestags- und Landtagswahlen teilnehmen. Wie Landeswahl­leiterin Gudrun Beneicke mitteilt, dürfen diese Personen zwar ihre Quarantäne nicht verlassen und deshalb auch nicht zum Wahllokal gehen, um ihre Stimmen abzugeben. Sie haben aber die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen, indem sie die Briefwahlunterlagen bis zum 24. September bei ihrer Gemeindewahlbehörde beantragen.

Für den Antrag kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (oder im Wahlbenach­richti­gungs­brief) verwendet werden. Teilweise bieten Gemeinden die Möglichkeit an, den Wahlschein auf elektronischem Weg online oder per E-Mail zu beantragen. „In beiden Fällen werden Ihnen die Briefwahl­unterlagen mit der Post zugeschickt und Sie können sie ebenso auf dem Postweg zurückschicken“, so die Landeswahlleiterin. Der Wahlbrief mit den abgegebenen Stimmen muss aber rechtzeitig, also spätestens am Wahltag, bei der Wahlbehörde eingehen.

Gudrun Beneicke: „Da Sie nicht selbst aus dem Haus gehen dürfen, können Sie auch den Antrag von einer Person Ihres Vertrauens unmittelbar bei der Gemeindewahlbehörde stellen lassen. Damit sparen Sie die Zeit für den Postversand der Briefwahlunterlagen. Sie müssen diese Person dazu schriftlich bevollmächtigen. Dies ist mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (oder im Wahlbenach­richtigungs­brief) möglich. Bitte geben Sie dieser Person auch die Quarantäne-­Anordnung mit, damit sie als Nachweis vorgelegt werden kann. Liegt statt einer individuellen Quarantäne-Anordnung eine Allgemeinverfügung vor, reicht diese gegenüber der Gemeindewahlbehörde als Nachweis für die Quarantäne-Anordnung aus. Wenn Sie nach Ihrer Stimmabgabe jemanden bitten können, für den Rücktransport des Wahlbriefes zur Gemeindewahlbehörde zu sorgen – Einwurf im Hausbriefkasten der Gemeindewahlbehörde spätestens am Wahltag bis 18 Uhr –, können Sie, soweit erforderlich, einen weiteren Tag an Postlaufzeit einsparen. Einwürfe in Postbriefkästen müssen allerdings bis zu deren letzter Leerung am Sonnabend, 25. September, erfolgen, damit der Wahlbrief noch rechtzeitig ankommt.“

Wer erst sehr kurz vor dem Wahltag oder am Wahltag unter Quarantäne gestellt wird, kann den Antrag auf einen Wahlschein auch noch spätestens am Wahltag vor 15 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde stellen lassen. Die beauftragte Person muss dann auch den Rücktransport des Wahlbriefes zur Gemeindewahlbehörde übernehmen, damit er noch rechtzeitig bis 18 Uhr dort eingeworfen oder abgegeben werden kann.