Internationale Amtshilfe

Das LAiV nimmt für das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern die Aufgaben:

  • nach dem Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland
  • nach dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31. Mai 1988
  • und in Angelegenheiten der Zustellung ausländischer Schriftstücke in Verwaltungssachen bei vertragslosem Zustand wahr (Übertragungserlass vom 22. Juli 2010, AmtsBl. M-V 2010 S. 462).

In dieser Funktion leitet das LAiV aus dem Ausland eingehende Ersuchen um die Erteilung von Auskünften oder die Vollstreckung von Bußgeldern an die zuständigen Stellen weiter. Ferner bewirkt das LAiV für ausländische Behörden die Zustellung von Schriftstücken in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zuständigkeit des LAiV bezieht sich ausschließlich auf Verwaltungsangelegenheiten (nicht auf Steuer- oder Strafsachen). Bei diesen Angelegenheiten handelt es sich überwiegend um die Ermittlung und Ahndung von Verkehrsverstößen im Ausland. Soweit diese nach deutschem Recht keine Ordnungswidrigkeit darstellen, wie etwa die Weigerung der Nennung eines Fahrzeugführers unter Berufung auf das Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht, wirkt das LAiV nicht an der Vollstreckung von Bußgeldern mit. Zum Inhalt der ausländischen Schriftstücke kann das LAiV weder schriftlich noch telefonisch Auskünfte erteilen.

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