Neu im LAiV: Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung
Röhrensysteme auf einem LNG-Frachter
Bild: Nadine Schier
Röhrensysteme auf einem LNG-Frachter
Bild: Nadine Schier
11.04.2024// Unternehmer suchen ihre Fachkräfte zunehmend auch jenseits deutscher Grenzen. Für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern sind neben den arbeitsrechtlichen zunächst auch die ausländerrechtlichen Voraussetzungen zu klären. Dazu berät der neue Fachbereich des LAiV die Unternehmen im Land und vermittelt zwischen allen am Verfahren Beteiligten.
Der neue Fachbereich für "Fachkräfteeinwanderung" ist zudem Genehmigungsbehörde für sämtliche Visaverfahren zum Zwecke der Anerkennung ausländischer Berufs- und Studienabschlüsse, der Ausbildung und der Berufsaufnahme.
Eine Besonderheit stellen die Visaverfahren für "Beschäftigte im Küstenmeer" dar, also für ausländische Fach- und Arbeitskräfte, die für längere Zeiträume offshore in deutschen Hoheitsgewässern vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns beschäftigt werden etwa auf LNG-Schiffen.
Sie erreichen den neuen Fachbereich per Mail unter amf-mv-fe@laiv-mv.de oder telefonisch unter 0385 - 588 56870.