Zuständige Stelle
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Zuständigen Stelle für die Berufsausbildung in M-V
Zuständigen Stelle für die Berufsausbildung in M-V
Das Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen nimmt die Aufgabe der Zuständigen Stelle für die Berufsausbildung nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes für die Ausbildungsberufe Geomatikerin/Geomatiker und Vermessungstechnikerin/Vermessungstechniker wahr. Zum Zuständigkeitsbereich gehört dabei die Berufsausbildung im öffentlichen Dienst und in der freien Wirtschaft.
Grundsatzaufgaben sind:
- Führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse/Umschulungsverhältnisse und sonstiger Verzeichnisse (§ 34 BBiG)
- Anleitung, Betreuung, Förderung durch Beratung und Überwachung der Berufsausbildung und beruflichen Umschulung (nach § 76 BBiG)
- Eignungsüberprüfungen und -feststellungen für Ausbildungs- und Umschulungsstätten (§ 27 bis § 30 BBiG)
- Personelle u. fachliche Eignungsfeststellung der Ausbilder für die Ausbildung und berufliche Umschulung (§ 29 und 30 BBiG), (AEVO)
- Organisation und Durchführung der durch die Ausbildungsverordnung vorgeschriebenen Zwischenprüfung (§ 48 BBiG) und Abschlussprüfung (§ 37 BBiG), Sicherung des Prüfungswesens
- Beratung der Ausbildenden und der Auszubildenden bzw. Umschulenden sowie Umschülerinnen und Umschüler
- Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Bildungsnachweise
- Erhebung von Grundlagenzahlen für Statistiken im Berufsbildungsbereich auf Landes- und Bundesebene
- Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse Geomatikerin/Geomatiker und Vermessungstechnikerin/Vermessungstechniker
Weiterhin ist die Zuständige Stelle Ansprechpartner für die Aufnahme in die Begabtenförderung.
Die Ansprechpartner bei der Zuständigen Stelle sind erreichbar:
Kontakt
Dezernat 31
Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr