Warnung vor Betrug mit gefälschten (amtlichen) Auszügen aus dem Liegenschaftskataster

Warnung vor Betrug mit gefälschten (amtlichen) Auszügen aus dem Liegenschaftskataster

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Aus gegebenem Anlass werden wir diesen Warnhinweis stetig um bekanntgewordene Firmen ergänzen, die gefälschte Liegenschaftsauskünfte anbieten:

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Im Internet treten kommerzielle Dienstleister auf, die eine Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster (u. a. Liegenschaftskarten) kostenpflichtig anbieten. Neben Unternehmen, die vom Land M-V entsprechende Lizenzen erworben haben, sind auch Firmen anzutreffen, die vermeintlich amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster unrechtmäßig anbieten. Ein Beispiel betrifft die Firma Solumio mit Sitz in Gibraltar (Quelle: Impressum auf https://www.solumio.net). Deren amtlichen Auszügen nachempfundenen Produkte sind sowohl urheberrechtlich als auch wegen des unberechtigten Verwendens von Hoheitszeichen des Landes M-V als Fälschungen anzusehen. Demzufolge werden diese verkauften Auszüge auch nicht von Behörden bei Vorlage (z. B. im Baugenehmigungsverfahren) akzeptiert.

Von den bekannten Anbietern abweichend handelt es sich bei der Firma Geoindex nicht nur um einen Zwischenhändler, welcher die Daten bei den entsprechenden Ämtern beantragt, sondern der Kunde erhält hier u.a. Vektordaten von Flurstücksgrenzen im DXF-Format und als „Liegenschaftskarte“ beworbene Auszüge preisgünstig und direkt vom Anbieter. Scheinbar nutzt der Anbieter hierfür unsere WMS- bzw. WFS-Dienste. Dies widerspricht unseren Lizensbedingungen ist somit illegal.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Firma nicht auf die großen Qualitätsunterschiede der herausgegebenen Koordinaten hinweist, sondern die Daten sogar als „allerhöchster Standard“ bezeichnet. Der Hinweis, dass es sich bei den „Liegenschaftskarten“ nicht um amtliche Auszüge handelt, wird nur in einem Unterpunkt der FAQs erwähnt.

Eine ordnungsgemäße Erstellung und Herausgabe von amtlichen Auszügen ist Aufgabe des amtlichen Vermessungswesens. Diese werden in Mecklenburg-Vorpommern vornehmlich durch die in § 5 Absatz 2 Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V) aufgeführten Stellen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit wahrgenommen. Dies sind insbesondere: 

Landräte und Oberbürgermeister als untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (uVGB)

https://www.laiv-mv.de/Geoinformation/katasteraemter-mv/

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) in M-V

https://www.laiv-mv.de/Geoinformation/adressen-oeffentlich-bestellter-vermessungsingenieure/

Landgesellschaft M-V mbH

https://www.lgmv.de/

Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen (AfGVK) im Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) M-V

https://www.laiv-mv.de/Geoinformation/Liegenschaftskataster/alkis-daten

 Aus dem Liegenschaftskataster können vielfältige Auszüge und Auskünfte bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist im Geodatenviewer GAIA-MV über die Internetseite des Geoportals M-V  bzw. in den entsprechenden Viewern der kommunalen Geoportale eine Einsicht in ausgewählte Inhalte des Liegenschaftskatasters für Jedermann kostenlos möglich.

Karten

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Topographische Karten, Gebietskarten, Historische Karten

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