Europawahl am 9. Juni 2024

Wählen mit Stimmzettelschablone

Nr.03/2024  | 07.05.2024  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung M-V

Blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten werden in Mecklenburg-Vorpommern zur Europawahl 2024 erneut Stimmzettelschablonen zur Verfügung gestellt. Wie die 2. Vorsitzende des Blinden- und Sehbehinderten-Vereins (DBSV) Mecklenburg-Vorpommern, Britta Pospich, und Landeswahlleiter, Dr. Christian Boden, mitteilen, ermöglicht die Stimmzettelschablone blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten ihre Stimme ohne Unterstützung durch eine Vertrauensperson abzugeben.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied zu sein – bei der Landesgeschäftsstelle des DBSV anfordern:

Blinden- und Sehbehinderten-Verein M-V e. V.
Henrik-Ibsen-Str. 20
18106 Rostock
Telefon: 0381 - 778980
E-Mail: info(at)bsvmv.org

Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel als Audio-CD ausgegeben. Die Stimmzettelschablone hat die Funktion einer Tasche, in die der Stimmzettel für die Stimmabgabe eingelegt wird. Als Orientierungshilfe sind die Stimmzettel beim Einlegen in die Schablone an der rechten oberen Ecke abgeschnitten. In Übereinstimmung mit den zugelassenen Wahlvorschlägen enthält die Stimmzettelschablone in einer senkrechten Reihe angeordnet Löcher, die deckungsgleich mit den für die Stimmabgabe vorgesehenen Kreisen auf dem Stimmzettel sind. Durch Abtasten und Zählen der Aussparungen, die mit geprägten und Punktschriftzahlen versehen sind, kann der gesuchte Wahlvorschlag gefunden und so die Stimme für den jeweiligen Wahlvorschlag abgegeben werden.

Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können damit am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.

Den blinden oder sehbehinderten Wahlberechtigten bleibt es jedoch auch weiterhin freigestellt, sich von einer Person ihres Vertrauens bei der Stimmabgabe unterstützen zu lassen. Dies kann auf Wunsch des Wahlberechtigten auch ein Mitglied des Wahlvorstandes im jeweiligen Wahllokal sein. 

Seit Ende April 2024 besteht außerdem erstmals im Rahmen eines bundesweiten Pilotprojektes zur Europawahl 2024 die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/wahlen und telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Ansprechpartner für diese Verfahren: 

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

Rungestr. 19

10179 Berlin

Telefon: 030 28 53 87-281

E-Mail: t.resa@dbsv.org

Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044

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