Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Briefwahlunterlagen jetzt beantragen

Nr.05/2024  | 17.05.2024  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung M-V

Wahlberechtigte, die ihr Wahlrecht bereits vor dem Wahltag (9. Juni 2024) mittels Briefwahl ausüben möchten, sollten jetzt einen Wahlschein beantragen. 

Wahlscheine können bis spätestens Freitag, 7. Juni, 18.00 Uhr bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde schriftlich oder mündlich (aber nicht telefonisch) beantragt werden. In Ausnahmefällen, insbesondere wegen plötzlicher Erkrankung, ist die Antragstellung auch noch am Wahltag bis spätestens 15.00 Uhr möglich. 

Für die schriftliche Antragstellung befindet sich ein Vordruck, in der Regel auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, mit dem die Briefwahlunterlagen für die Europawahl und die Kommunalwahlen angefordert werden können. Der Antrag ist ausgefüllt und in einem ausreichend frankierten Umschlag an die zuständige Gemeindewahlbehörde zu senden. Daneben kann der Wahlschein formlos beantragt werden; die Schriftform gilt auch per Telefax, E-Mail oder durch sonstige, dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Bei der formlosen Antragstellung sind die Angaben zur Person (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Angabe der Versandadresse) zwingend erforderlich. Der Antrag kann auch über ein Online-Formular gestellt werden, wenn die Gemeindebehörde dies auf ihrer Website anbietet. Auch ein QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zur Anforderung der Wahlunterlagen wird von einigen Gemeindebehörden zur Verfügung gestellt. Die Briefwahlunterlagen werden der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller durch die Post übersandt oder von der Behörde übergeben. 

Die wahlberechtigte Person kann den Wahlscheinantrag auch selbst bei der Gemeindewahlbehörde abgeben und die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindewahlbehörde abholen oder sogar direkt an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. 

Wahlberechtigte dürfen auch eine Person beauftragen, für sie den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen bei der Gemeindewahlbehörde abzuholen. Diese Bevollmächtigung zur Empfangnahme von Wahlschein und Briefwahlunterlagen muss schriftlich gegenüber der Gemeindewahlbehörde nachgewiesen werden. Die beauftragte Person darf nur maximal vier Personen vertreten und muss dies auch gegenüber der Wahlbehörde schriftlich versichern. 

Durch die Deutsche Post AG werden die Wahlbriefe innerhalb Deutschlands entgeltfrei befördert, wenn diese in den amtlichen roten (Europawahl) bzw. gelben oder grünen (Kommunalwahlen) Wahlbriefumschlägen bei der Post eingeliefert werden. Will die wahlberechtigte Person von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mittels Briefwahl wählen, hat sie den Wahlbrief selbst freizumachen. Außerdem ist der rechtzeitige Versand der Wahlbriefe hierbei besonders wichtig. 

Nur die Wahlbriefe, die spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen, werden auch in die Stimmenauszählung einbezogen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. 

Um sicherzustellen, dass Wahlbriefe rechtzeitig ankommen, müssen diese spätestens am Donnerstag (6. Juni) vor der Wahl in einen Briefkasten in Mecklenburg-Vorpommern eingeworfen sein. 

Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/

Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044.

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