Wohngeld 2023
Zahl der Wohngeldhaushalte in M-V um 89,8 Prozent gestiegen
In Mecklenburg-Vorpommern bezogen zum Stichtag 31.12.2023 insgesamt 46.360 Haushalte Wohngeld. Das waren 21.940 Haushalte bzw. 89,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Ende 2023 waren 45.025 bzw. 97,1 Prozent aller Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld hatten. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt stieg diese Zahl um 21.835 Haushalte bzw. 94,2 Prozent. Bei den wohngeldrechtlichen Teilhaushalten gab es gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 8,9 Prozent bzw. von 1.230 auf 1.340 Haushalte.
Wie das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, ist dieser starke Anstieg mit dem Inkrafttreten der Wohngeld-Plus-Reform zum 1. Januar 2023 zu erklären. Durch die Reform des Wohngeldgesetzes haben mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Hinzukommend wurde die Höhe des Wohngeldes nach oben hin angepasst. Mehrbelastung durch steigende Energiekosten oder für den Klimaschutz notwendige Sanierungsarbeiten sollen durch die Heizkosten- und der Klimakomponente, zwei neue Leistungsbausteine des Wohngeldes, abgefedert werden.
66 Prozent der Wohngeldhaushalte (30.600) bestanden aus einer Person, 18,1 Prozent (8.370) aus zwei Personen und 6,3 Prozent (2.935) drei Personen. Bei weiteren 5,2 Prozent (2.410) handelte es sich um Haushalte mit vier Personen und bei 4,4 Prozent (2.040) um Haushalte mit fünf und mehr Personen. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 202 EUR (Ende 2022: 141 EUR), jener der reinen Wohngeldhaushalte 225 EUR (Ende 2022: 140 EUR) und der von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten – das sind Haushalte, in denen mindestens eine der im Haushalt wohnenden Personen Transferleistungen erhält – betrug 230 EUR (Ende 2022: 171 EUR).
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden 90,9 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (42.150 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungs- bzw. Hauseigentümerinnen bzw. -eigentümer bezogen 4.210 reine Wohngeldhaushalte (9,1 Prozent) einen Lastenzuschuss. 64,9 Prozent der Haupteinkommensbezieherinnen und -bezieher in reinen Wohngeldhaushalten (29.225 Haushalte) waren Rentnerinnen bzw. Rentner und Pensionärinnen bzw. Pensionäre. Sie bildeten damit die größte Gruppe der Wohngeldbeziehenden, gefolgt von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Beamtinnen und Beamten mit 26,2 Prozent. 1,7 Prozent waren Studierende bzw. Auszubildende. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommensbezieherinnen und -bezieher lag bei 26,9 Prozent (12.090 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 4,4 Prozent (2.000 Haushalte).
Weiterführende Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Gesellschaft-&-Staat/Oeffentliche-Sozialleistungen/. Der Statistische Bericht "Wohngeld 2023" (Kennziffer F2B3 2023 00) kann kostenfrei im PDF- und XLSX-Format heruntergeladen werden.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Darlin Victoria Böhme, Telefon 0385 588-56412.