Sozialhilfeleistungen 2023
Ausgaben für Sozialhilfe gestiegen – Mehr Menschen erhielten Hilfe für Pflege
Im Jahr 2023 haben die Sozialhilfeträger in Mecklenburg-Vorpommern rund 140 Millionen EUR netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzgebung, Kapitel 3, 5 bis 9 (SGB XII) ausgegeben. Das sind 35,8 Prozent mehr als 2022.
Hilfen zur Gesundheit, Pflege, Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen (Kapitel 5 bis 9 SGB XII)
13.750 Personen erhielten 2023 Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Das sind 16,5 Prozent bzw. 1.950 Personen mehr als im Vorjahr. Hilfen zur Pflege mit 11.575 Empfängerinnen und Empfängern sind mit einem Anteil von 84,2 Prozent auch im Jahr 2023 weiter der größte Posten, mit einem Anstieg um 22 Prozent bzw. 2.085 Personen.
Die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen hat um 27,3 Prozent auf 2.400 Personen zugenommen. Ebenfalls gab es eine Zunahme der Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (einschließlich teilstationäre und Kurzzeitpflege) um 21 Prozent auf 9.430 Personen. Die mit Abstand meisten dieser Personen (96,2 Prozent) waren Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der stationären Pflege. Auch hier stieg die Anzahl um 20,2 Prozent auf 9.075 Personen. Der größte Anstieg entfiel mit 28 Prozent davon auf Personen mit Pflegegrad 3.
In der Statistik zu den Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII werden Angaben zu Hilfen zur Gesundheit, zur Pflege, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen – hierzu zählen unter anderem Alten- und Blindenhilfe oder Hilfe zur Weiterführung des Haushalts – erhoben. Eingliederungshilfen, die in Kapitel 4 des Statistischen Berichtes K113 2023 00 dargestellt werden, sind seit 2020 nicht mehr im SGB XII, sondern durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) geregelt.
Hilfen zum Lebensunterhalt (Kapitel 3 SGB XII)
Im Jahr 2023 erhielten in Mecklenburg-Vorpommern rund 5.730 Personen – davon waren 57 Prozent bzw. 3.265 männlich – Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII. Gegenüber 2022 ist das eine Abnahme von 2,9 Prozent bzw. um 170 Personen.
Das Durchschnittsalter der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt ist auch 2023 von 48,5 auf 49,3 Jahre weiter angestiegen; 2010 lag das Durchschnittsalter noch bei 45,8 Jahren. Jede dritte Person war 2023 zwischen 50 und 64 Jahre alt. Die wenigsten Empfängerinnen und Empfänger gab es in der Altersgruppe 18 bis unter 25 Jahren (215 Personen).
Anspruch auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII haben diejenigen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können – zum Beispiel voll erwerbsgeminderte Personen oder ihre Angehörigen. Erwerbstätige, Auszubildende, Leistungsberechtigte aus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen oder Personen mit Anspruch auf Grundsicherung im Alter bzw. Erwerbsminderung sind nicht anspruchsberechtigt.
Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII
Die Zunahme der Anzahl der Leitungsempfängerinnen und -empfängern vor allem bei der Hilfe zur Pflege spiegeln sich entsprechend auch in den Ausgaben der Sozialhilfe wider. Bei der Hilfe für Pflege waren es 93,1 Millionen EUR an reinen Ausgaben, das sind 51,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei den Hilfen zum Lebensunterhalt wurden 30,5 Millionen EUR (+14,1 Prozent) ausgegeben. Die Hilfen zur Gesundheit einschließlich Erstattungen an Krankenkassen lagen bei 8,9 Millionen EUR (+15,4 Prozent) und bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen bei 7,8 Millionen EUR (+6,2 Prozent).
Weiterführende Informationen zum Thema Sozialhilfe finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Gesellschaft-&-Staat/Oeffentliche-Sozialleistungen/. Der Statistische Bericht Sozial- und Eingliederungshilfe 2023 (Kennziffer K113 2023 00) kann kostenfrei im PDF- und XLSX-Format heruntergeladen werden.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Darlin Victoria Böhme, Telefon 0385 588-56412.