Bundestagswahl 2025

Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung

Nr.7/2025  | 29.01.2025  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung M-V

Wahlberechtigte können am 23. Februar 2025 ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder über einen Wahlschein verfügen.

Die Gemeindebehörden haben zum Stichtag 12. Januar 2025 (42. Tag vor der Wahl) Verzeichnisse der Wahlberechtigten angelegt. Im Wählerverzeichnis sind von Amts wegen alle Wahlberechtigten eingetragen, die am Stichtag bei der Meldebehörde seit mindestens drei Monaten für eine Wohnung (Hauptwohnung) im Wahlbezirk gemeldet sind. Wahlberechtigte werden auch auf Antrag in ein Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn sie sich vor dem 3. Februar 2025 bei der zuständigen Meldebehörde für eine (Haupt-) Wohnung angemeldet haben oder durch Versicherung an Eides statt gegenüber der Gemeindebehörde nachweisen, dass sie sich im Wahlbezirk sonst gewöhnlich aufhalten, im Bundesgebiet nicht für eine andere Wohnung gemeldet sind und bei keiner anderen Gemeindebehörde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben.

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält von der Gemeindebehörde spätestens bis zum 2. Februar 2025 eine schriftliche Wahlbenachrichtigung. Für den Fall, dass keine Wahlbenachrichtigung zugeht, wird eine persönliche Nachfrage bei der Gemeinde dringend empfohlen.

Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 3. bis 7. Februar 2025 in den Gemeindebehörden eingesehen werden. Die Einsichtnahme beschränkt sich dabei in der Regel auf die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zur eigenen Person. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtnahmefrist Einspruch erheben.

Die Wählerverzeichnisse werden spätestens am Tag vor der Wahl (22. Februar 2025) durch die zuständigen Gemeindewahlbehörden geschlossen. Am Wahltag stehen die Wählerverzeichnisse den Wahlvorständen zur Verfügung und dienen in den Wahllokalen dem Nachweis der Wahlberechtigung sowie der ausgegebenen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen.

Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/.

 

Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044

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