Bundestagswahl 2025

Wichtig ist die Zweitstimme

Nr.16/2025  | 19.02.2025  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung M-V

Bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 können die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen vergeben, eine Erst- und eine Zweitstimme. 

Die Erststimme steht auf dem Stimmzettel auf der linken Seite. Mit ihr wird die Direktkandidatin oder der Direktkandidat des Wahlkreises gewählt. 

Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben werden kann, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zweitstimme ist die wichtigere Stimme von beiden Stimmarten, weil sie über die Sitzverteilung im Parlament entscheidet. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen. 

Um ein Direktmandat als Wahlvorschlag einer Partei zu gewinnen, muss man im Wahlkreis die meisten Erststimmen auf sich vereinen und darüber hinaus durch die Zweitstimmen der vorschlagenden Partei gedeckt sein (Zweitstimmendeckung). 

Beide Stimmen können völlig unabhängig voneinander abgegeben werden. Ebenso zulässig ist die Abgabe von nur einer Stimme. 

Die Zahl der Sitze der einzelnen Parteien im Parlament wird nach der Anzahl der von ihnen erworbenen gültigen Zweitstimmen berechnet. Parteien mit weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen im Wahlgebiet werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt (Fünf-Prozent-Klausel). Bei der Bundestagswahl gibt es eine Besonderheit: Auch Parteien, die weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten haben, werden bei der Verteilung der Parlamentssitze bedacht, wenn sie in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen im Wahlkreis erhalten haben, diese durch die Zweistimmen ihrer Partei gedeckt sind und damit drei Direktmandate errungen wurden (Grundmandatsklausel).
 

Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleitung unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025 und der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044.

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