Wohngeld 2022
Zahl der Wohngeldhaushalte in M-V um 14,6 Prozent gestiegen
In Mecklenburg-Vorpommern bezogen zum Stichtag 31.12.2022 insgesamt 24 420 Haushalte Wohngeld. Das waren 3 115 Haushalte bzw. 14,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Ende 2022 waren 23 190 bzw. 95,0 Prozent aller Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld hatten. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt stieg diese Zahl um 3 210 Haushalte bzw. 16,1 Prozent. Bei den wohngeldrechtlichen Teilhaushalten gab es gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 7,5 Prozent bzw. von 1 330 auf 1 230 Haushalte.
Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Es stellt somit immer nur einen Zuschuss zur Miete oder Belastung dar. Ein Teil der Wohnkosten muss in jedem Fall von den Antragstellenden getragen werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem monatlichen Gesamteinkommen und der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Somit dient das Wohngeld der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
69,1 Prozent der Wohngeldhaushalte (16 885) bestanden aus einer Person, 13,5 Prozent (3 300) aus zwei Personen und 6,2 Prozent (1 515) drei Personen. Bei weiteren 5,6 Prozent (1 365) handelte es sich um Haushalte mit vier Personen und bei 5,6 Prozent (1 355) um Haushalte mit fünf und mehr Personen. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 141 EUR (Ende 2021: 143 EUR), jener der reinen Wohngeldhaushalte 140 EUR (Ende 2021: 141 EUR) und der von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten – das sind Haushalte, in denen mindestens eine der im Haushalt wohnenden Personen Transferleistungen erhält – betrug 171 EUR (Ende 2021: 173 EUR).
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden 91,8 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (21 290 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungs- bzw. Hauseigentümerinnen bzw. -eigentümer bezogen 1 900 reine Wohngeldhaushalte (8,2 Prozent) einen Lastenzuschuss. 66,0 Prozent der Haupteinkommensbezieherinnen und -bezieher in reinen Wohngeldhaushalten (15 315 Haushalte) waren Rentnerinnen bzw. Rentner und Pensionärinnen bzw. Pensionäre. Sie bildeten damit die Größte Gruppe der Wohngeldbeziehenden, gefolgt von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Beamtinnen und Beamten mit 23,6 Prozent. 2,5 Prozent waren Studierende bzw. Auszubildende. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommensbezieherinnen und -bezieher lag bei 24,6 Prozent (5 695 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 4,6 Prozent (1 060 Haushalte).
Hinweis:
Das Wohngeld-Plus-Gesetz, das seit dem 01.01.2023 gilt, hat für die hier dargestellten Zahlen zum Jahresende 2022 keine Relevanz.
Weiterführende Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter Öffentliche Sozialleistungen. Der Statistische Bericht „Wohngeld“ (Kennziffer F2B3 2022 00) kann kostenfrei im PDF- und XLSX-Format heruntergeladen werden.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Darlin Victoria Böhme, Telefon 0385 588-56413.