Hundesteuer in MV

Einnahmen aus Hundesteuern der Kommunen waren 2023 um 47 Prozent höher als 2012

Nr.86/2024  | 10.10.2024  | StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Die Hundesteuer-Einnahmen der Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 einen neuen Höchstwert von 7,5 Millionen EUR erzielt. Wie das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, waren es 3,3 Prozent (+239.000 EUR) mehr als 2022. Das Aufkommen aus der Hundesteuer betrug 4,58 EUR je Einwohnerin bzw. Einwohner (2012: 3,16 EUR).

Das Hundesteuer-Aufkommen in Mecklenburg-Vorpommern weist laut Zahlen aus der Jahresrechnungsstatistik sowie der vierteljährlichen Kassenstatistik seit 2012 eine kontinuierliche jährliche Steigerung auf. Zwischen 2012 und 2023 erhöhten sich die Einnahmen aus der Hundesteuer insgesamt um 47,2 Prozent (+ 2,4 Millionen EUR).

Zwischen den Städten und Gemeinden innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns variierte das Aufkommen jedoch stark. So betrug der Wert je Einwohnerin bzw. Einwohner in Löcknitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald lediglich 1,66 EUR, während es sich in Buschvitz im Landkreis Vorpommern-Rügen auf 20,85 EUR belief.

In Mecklenburg-Vorpommern können die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Derzeit wird sie nicht mehr in allen Kommunen erhoben. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung. Es steht jeder Kommune frei, in welcher Höhe die Hundesteuer erhoben wird und ob es Unterschiede bezüglich der Hunderasse und der Anzahl der Hunde gibt. Dadurch ist es nicht möglich, aus der Hundesteuer direkt die Anzahl der in Mecklenburg-Vorpommern gemeldeten Hunde abzuleiten.

Weiterführende Informationen zum Thema, Steuern finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Gesellschaft-&-Staat/.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Heidi Knothe, Telefon 0385 588-56432.