Eingliederungshilfen 2023
10,7 Prozent mehr Ausgaben für gleichberechtigte Teilhabe als 2022
Im Jahr 2023 erhielten in Mecklenburg-Vorpommern-Vorpommern 25.115 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX), davon waren 15.285 Männer und 9.830 Frauen. Gegenüber dem Vorjahr haben mit 2 Prozent etwas mehr Menschen Eingliederungshilfen im Land erhalten als im Vorjahr. Leistungen der Eingliederungshilfe sollen den Berechtigten eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Wie das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, ist das Durchschnittsalter der Leistungsbeziehenden weiter von 35,0 Jahre in 2022 auf 35,4 Jahre in 2023 gestiegen. Die meisten Empfängerinnen und Empfänger der Eingliederungshilfe im Jahr 2023 gehörten der Altersgruppe der 40- bis 64-Jährigen (9.395 Personen) an, 6.865 waren 18 bis 39 Jahre alt, 6.950 unter 18 Jahre und 1.910 über 65 Jahre. Lediglich 2,5 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger stammen nicht aus Deutschland. Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland leben, können Eingliederungshilfe erhalten, wenn sie keine Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
19.485 Personen und damit 77,6 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger erhielten im Berichtsjahr Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben. Diese Leistungen können zum Beispiel eingesetzt werden, um das Wohnen, Einkaufs- oder Behördengänge, Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten oder die Kommunikation zu erleichtern. Assistenzleistungen, die zum Beispiel die Haushaltsführung oder die Verständigung mit der Umwelt erleichtern sollen, nehmen gut die Hälfte aller Empfängerinnen und Empfänger in Anspruch. Jede dritte Empfängerin bzw. jeder dritte Empfänger im Land erhielt im Jahr 2023 Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsbereich, zu denen auch anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderung zählen.
Die reinen Ausgaben (netto) für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX beliefen sich im Laufe des Jahres 2023 insgesamt auf rund 482,5 Millionen EUR. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 10,7 Prozent. Im Jahr 2022 entfielen auf die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX netto insgesamt 436 Millionen EUR.
Die bis Ende 2019 im 6. Kapitel SGB XII geregelten Leistungen der Eingliederungshilfe wurden zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) überführt. Angaben zu Sozialhilfeleistungen wie Hilfen zur Gesundheit, zur Pflege, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen sind in der Statistik zu den Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII enthalten.
Weiterführende Informationen zum Thema Sozialhilfe finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Gesellschaft-&-Staat/Oeffentliche-Sozialleistungen/. Der Statistische Bericht Sozial- und Eingliederungshilfe 2023 (Kennziffer K113 2023 00) kann kostenfrei im PDF- und XLSX-Format heruntergeladen werden.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Darlin Victoria Böhme, Telefon 0385 588-56412.