Unternehmensregister Mecklenburg-Vorpommern 2023
8,5 Beschäftigte je Niederlassung
Nach den Ergebnissen des statistischen Unternehmensregisters gab es in Mecklenburg-Vorpommern 2023 mit Registerstand 30. September 2024 insgesamt 67.130 aktive Niederlassungen, die Beschäftigte hatten bzw. einen steuerbaren Umsatz verbuchten. In diesen Niederlassungen waren 572.162 abhängig Beschäftigte tätig. Wie das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern weiter mitteilt, waren durchschnittlich 8,5 abhängig Beschäftigte je Niederlassung tätig, im Bundesdurchschnitt waren es 9,6 abhängig Beschäftigte.
Die Spannweite der durchschnittlichen Niederlassungsgröße auf Ebene der Wirtschaftsabschnitte reicht von 3,1 abhängig Beschäftigten je Niederlassung im Grundstücks- und Wohnungswesen bis 27,5 im Verarbeitenden Gewerbe.
Ein Blick auf die Wirtschaftsabteilungen (WZ-Zweisteller) zeigt, dass die Niederlassungen mit den wenigsten abhängig Beschäftigten in den Wirtschaftszweigen Werbung und Marktforschung (2,4), mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten (2,2) und in den sonstigen freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Tätigkeiten (0,9) zu finden sind. Die höchsten Beschäftigtenzahlen je Niederlassung zählte das Statistische Amt in den Wirtschaftsabteilungen Heime (58,3), Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (89,7) und in der Metallerzeugung und -bearbeitung (99,6).
Innerhalb der Kreise weist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die größte durchschnittliche Niederlassungsgröße mit 12,5 abhängig Beschäftigten je Niederlassung auf. Es folgen die Landeshauptstadt Schwerin mit 11,9 abhängig Beschäftigten je Niederlassung sowie die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald mit jeweils 8,7 abhängig Beschäftigten. Im Landkreis Vorpommern-Rügen arbeiteten hingegen mit 6,6 die wenigsten abhängig Beschäftigten je Niederlassung.
Im Jahr 2023 gab es in Mecklenburg-Vorpommern 215 Niederlassungen mit 250 oder mehr abhängig Beschäftigten. Jede dritte dieser großen Niederlassungen war im Wirtschaftsabschnitt Gesundheits- und Sozialwesen und mehr als jede fünfte im Verarbeitenden Gewerbe zu finden. Im Verarbeitenden Gewerbe lag der Anteil der großen Niederlassungen bei 1,3 Prozent aller Niederlassungen in diesem Wirtschaftsabschnitt. Im Gesundheits- und Sozialwesen hatten 1,1 Prozent aller Niederlassungen 250 oder mehr abhängig Beschäftigte. Im Landesmittel waren in 0,3 Prozent aller Niederlassungen mind. 250 abhängig Beschäftigte tätig.
Hinweis:
Seit dem Berichtsjahr 2018 gibt es bei den Auswertungen aus dem statistischen Unternehmensregister folgende Anpassungen:
- Angaben zu „Unternehmen“ werden als Angaben zu „rechtlichen Einheiten“ bezeichnet,
- Angaben zu „Betrieben“ sind in Angaben zu „Niederlassungen“ umbenannt.
Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Unternehmensdefinition. Früher wurde in der amtlichen Statistik die "rechtliche Einheit" mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition seit 2018 müssen diese Begriffe klar voneinander unterschieden werden. Die EU-Einheitenverordnung (EU-Verordnung 696/93) definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt“. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren rechtlichen Einheiten bestehen.
Weiterführende Informationen zum Thema Unternehmen & Handwerk finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Gesamtwirtschaft-&-Umwelt/Unternehmen-&-Handwerk/#Statistische-Berichte. Der Statistische Bericht " Bericht „Rechtliche Einheiten und Niederlassungen in Mecklenburg-Vorpommern Unternehmensregister, Stand: 30.09.2024“ (Kennziffer: D213 2024 00) kann kostenfrei im PDF- und XLSX-Format heruntergeladen werden.
Weitere Auskünfte erteilt Herr Martin Axnick, Telefon 0385 588-56420.