Historischer Abriss

Über 150 Jahre amtliche Statistik in Mecklenburg-Vorpommern

Statistik ist die Beschreibung und Analyse von Massenerscheinungen mit Zahlen

Statistik nach heutigem Verständnis ist eine wissenschaftliche Disziplin mit Anwendungsbedeutung sowohl in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften als auch in den Naturwissenschaften. Gegenstand der Statistik sind die Methoden zur Beschreibung und Analyse von Massenerscheinungen mit Hilfe von Zahlen. Auch die Ergebnisse der Anwendung statistischer Methoden (Tabellen, Grafiken) werden Statistik genannt.

Vom Begriffsursprung „statista“, Staatsmann, zur Staatsbeschreibung

Der Begriff Statistik oder statistica scientia (statistische Wissenschaft) geht auf das vom lateinischen status oder italienischen stato, Staat, abgeleitete Wort statista, d. h. Staatsmann, Politiker, zurück. Das Wort Statistik bedeutete deshalb ursprünglich Staatenkunde, begründet durch die deutsche Universitätsstatistik des 17. und 18. Jahrhunderts (H. Conring, 1606 bis 1681). Die Universitätsstatistik entwickelte sich allmählich zur Beschreibung der Staatseinrichtungen bzw. -bereiche (Bevölkerung, Landwirtschaft, Gewerbe, Armee usw.). Die Universitätsstatistik war deskriptiv orientiert, sie blieb daher auf dem Niveau Stoff sammelnder Beschreibung stehen und beschränkte sich auf die formelle Anordnung und übersichtliche Darstellung von oft verbal dargestellten Erkenntnissen zu einer systematischen Beschreibung eines Landes, einem Staatengemälde (hier und im Weiteren: Das Arbeitsgebiet der Bundesstatistik, Statistisches Bundesamt, Ausgabe 1997, S. 13 ff.).

Wenn auch das Wort „Statistik“ 1672 zum ersten Mal gedruckt wurde, so lassen sich doch die Anfänge der Statistik im Sinne einer zahlenmäßigen Erfassung bestimmter Vorgänge zur Information der staatlichen Verwaltung bis weit in die Geschichte zurückverfolgen.

Erste Ursprünge in der Antike

Aus dem dritten Jahrtausend v. Chr. sind statistische Erhebungen aus Ägypten (z. B. für den Pyramidenbau) und China (von Konfuzius überliefert: Landvermessung und Seelenzählung unter Kaiser Yu) bekannt. Im Alten Testament wird berichtet, König David (um 1000 v. Chr.) habe sein Volk zählen lassen. In Athen wurden neben den von Demetrius eingeführten Volkszählungen auch laufende Aufzeichnungen über Getreideeinfuhr, Verzeichnisse über zollpflichtige Waren u. a. geführt. In Rom führte König Servius Tullius (578 bis 534 v. Chr.) bevölkerungsstatistische Erhebungen ein. Tacitus berichtet von einem statistischen Quellenwerk für das Römische Imperium (Brevarium Augusti), das eine von Kaiser Augustus (63 v. Chr. bis 14 n. Chr.) eigenhändig zusammengestellte und niedergeschriebene Tabellenfolge enthalten habe (hier und im Weiteren: Fischer, Göttner, Krog: Was ist, was kann Statistik?, Urania-Verlag Leipzig-Jena-Berlin 1975, S. 9 ff.). Während des Mittelalters blieben die Leistungen der informatorischen Statistik auf Gelegenheitserhebungen beschränkt („Domesday Book“ Wilhelms des Eroberers, um 1028 bis 1087).

Statistik als Hilfsmittel zentralistischer Staatspolitik während des Absolutismus

Erst mit dem aufkommenden Absolutismus und der Einführung merkantilistischer Wirtschaftsordnungen entwickelte sich die Statistik zu einem Hilfsmittel zentralistischer Staatspolitik. So wurden in Brandenburg-Preußen erste statistische Erhebungen unterschiedlichen Umfangs in der Zeit des Großen Kurfürsten (Friedrich Wilhelm; 1620 bis 1688) durchgeführt. Die Ergebnisse blieben aber meist in der Verwaltung und waren Interessierten kaum zugänglich, stellten also geheimes Herrschaftswissen dar, das es vor den Untertanen und konkurrierenden Staaten zu schützen galt. Die Verbreitung der Ideen der Aufklärung und die Entwicklung einer bürgerlich-publizistischen Öffentlichkeit im Laufe des 18. Jahrhunderts lockerten diese Geheimhaltungspolitik. Es begann eine Zeit, in der die Statistik als akademische Disziplin für angehende Beamte und auch als literarische Gattung in Mode kam. Die Diskussion über und anhand von Statistik fand zunehmend Anhänger sowie ein interessiertes Publikum, es entwickelte sich die oben beschriebene Universitätsstatistik.

Die „Politische Arithmetik“ als Ausgangspunkt heutiger Statistik

Der tatsächliche Beginn unserer heutigen Statistik war jedoch die vor allem in England, aber auch in Holland betriebene Politische Arithmetik. Diese setzte 1661 mit J. Graunt ein und erreichte mit R. Malthus um 1800 ihren Höhepunkt. Diese Vertreter der Politischen Arithmetik beschäftigten sich neben der Finanzmathematik vor allem mit Tauf-, Heirats- und Sterberegistern und dem daraus zusammengestellten statistischen Material, das sie auf darin enthaltene Regelmäßigkeiten untersuchten. Als bedeutendste Vertreter dieser neu entstandenen Schule sind die Astronomen E. Halley, der 1694 die erste Sterbetafel aufstellte, und der Feldprediger J. P. Süßmilch zu nennen. In dem 1741 von Süßmilch erschienenen Buch „Betrachtungen über die göttliche Ordnung in der Veränderung des menschlichen Geschlechts, aus der Geburt, dem Tod und der Fortpflanzung derselben erwiesen“ bemerkt dieser erstmalig den Tatbestand des statistischen Ausgleichs und des Gesetzes der großen Zahlen. Er erkannte diesen Tatbestand allerdings nicht als Gesetz, sondern deutete diese Erkenntnis als einen „Beweis“ für die von Gott optimal eingerichtete Welt. Diese Entwicklung setzte sich fort in der Suche nach neuen Methoden, um Bevölkerung, Sterblichkeit, Fruchtbarkeit u. a. abschätzen und damit Unterlagen für die Bestimmung von Versicherungsprämien oder für naturwissenschaftliche und ökonomische Theorien gewinnen zu können. Es fehlte aber nach wie vor eine Nutzung dieser Erkenntnisse in der staatlichen Verwaltung.

Der Beginn der amtlichen Statistik

Die erste Organisation der amtlichen Statistik wurde 1756 in Schweden gegründet, wo eine Tabellenkommission jährlich Nachweisungen über die Bewegung der Bevölkerung lieferte. Nach der Französischen Revolution schuf das aufstrebende Bürgertum 1800 in Paris das erste staatliche „Bureau de Statistique“, dessen Direktor der bekannte Mathematiker J. B. J. Fourier wurde. Im Jahr 1801 erfolgten gleichzeitig in Frankreich und England durch den Staat organisierte Volkszählungen. Allerdings konnte von einer weitergehenden Verarbeitung des Materials mit entsprechenden Aussagen noch keine Rede sein. Erst der Belgier H. Quetelet lieferte in seinem 1835 erschienenen Buch „Sur l'homme et le développement de ses facultés ou Essai de physique sociale“ ein erstes Beispiel für eine sinnvolle und zielgerichtete Verarbeitung statistischen Materials. Dieses wurde im Weiteren Programm: „Die Statistik heutigen Sinnes (...) entlehnt ihren Stoff nicht anderen Disziplinen, sondern schafft denselben aufgrund möglichst exakter Beobachtung der sozialen Erscheinungen selbst; ebenso wenig begnügt sie sich ferner mit dessen Ordnung und übersichtlicher Darstellung, sondern schreitet im Wege der Folgerung (...) vorwärts zur Erforschung des Realzusammenhangs der beobachteten Erscheinungen“ (John, 1884). Revolutionär an dem neuen Ansatz war, dass man aus den gesammelten Daten mittels geschickt gewählter rechnerischer Methoden Einsichten in Zusammenhänge erhalten wollte, die über eine bloße Faktenbeschreibung hinausgehen.

Das Entstehen statistischer Ämter in den deutschen Ländern

Mit dem 19. Jahrhundert begann die fortschreitende Ausdehnung, methodische Verbesserung und vor allem die Institutionalisierung der statistischen Aktivitäten zu einer amtlichen Statistik auch in Deutschland. Die territoriale Neuordnung Deutschlands (ab 1803, Deutscher Bund 1815) und die zunehmende Industrialisierung zwangen die deutschen Länder zu Beginn des 19. Jahrhunderts in verstärktem Maße zu statistischen Feststellungen der „Topographie“, der „Seelenzahl“, der „Agrikultur“, des „Gewerbefleißes“ und der „Staatfinanzen“. Für die Durchführung dieser Aufgaben wurden, beginnend mit Preußen (1805), Bayern (1808), Württemberg (1820), Hannover (1848) und Sachsen (1849), besondere statistische Büros oder „Statistische Zentralstellen“, die späteren statistischen Landesämter, gegründet. Länderübergreifende statistische Aktivitäten entwickelte ab 1834 der Deutsche Zollverein, insbesondere auf den Gebieten des Außenhandels sowie bei den im dreijährigen Abstand durchgeführten Volkszählungen. Diese waren notwendig, da die Einnahmen des Zollvereins gemäß der Einwohnerzahl verteilt wurden. Zu den Teilstaaten, in denen im Zuge dieser Entwicklung weitere statistische Büros gegründet wurden, gehörte auch das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, das mit dem Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz ab 1815 dem Deutschen Bund angehörte. Vorpommern, das nach dem Dreißigjährigen Krieg (Westfälischer Frieden, 1648) unter schwedische Herrschaft gekommen war und zu dessen Wiedervereinigung mit Hinterpommern es erst 1815 (Wiener Kongress) kam, war Teil der preußischen Provinz Pommern.

Die Gründung des Großherzoglichen statistischen Büros 1851 in Schwerin

Im Jahr 1851 genehmigte der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin die Errichtung eines statistischen Büros mit Sitz in Schwerin „zwecks Erforschung der statistischen Verhältnisse des Landes“ (Regierungsblatt Nr. 29 für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Jahrgang 1851, II. Abteilung). Die Verhältnisse in Mecklenburg waren nach der Befreiung von der napoleonischen Fremdherrschaft (1813 bis 1815) durch konservatives Denken und erste kritische Ansätze des Bürgertums in Stadt und Land gekennzeichnet. Erst 1820 wurde die Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz verkündet. Die industrielle Revolution hatte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch keine spürbaren Auswirkungen auf Mecklenburg und Vorpommern. Die während der Revolution von 1848/49 zunächst erfolgte Aufhebung des ständischen Systems (Landesherr, Ritterschaft und Städte) und die Etablierung einer bürgerlichen Repräsentativverfassung mit demokratischem Wahlrecht, mit Presse- und Versammlungsfreiheit wurde auf Betreiben der ständisch-ritterschaftlichen Reaktion wieder zunichte gemacht und mit dem Freienwalder Schiedsspruch der alte Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (von 1755) wiederhergestellt, der bis 1918 Landesverfassung blieb.

Gesellschaftlich rückständige Verhältnisse in Mecklenburg

So haben sich in Mecklenburg die „Verhältnisse des mittelalterlichen Feudalwesens ziemlich rein erhalten“ stellte Meyers Großes Konversations-Lexikon von 1909 fest. Die schon seit dem Dreißigjährigen Krieg insbesondere von den Rittergutsbesitzern systematisch betriebene Verdrängung der Bauern von ihrem Grund und Boden (Bauernlegen, Hauptphase 1780 bis 1880) führte in weiten Teilen des Landes zu deren Liquidierung als sozialer Schicht und zu einer außerordentlich starken Besitzkonzentration: Während über drei Viertel der 105 000 Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg 1907 weniger als 2 Hektar bewirtschafteten, verfügten gerade mal 1,1 Prozent der Betriebe über 56 Prozent der gesamten Landwirtschaftsfläche. Rund 30 Prozent der Flächen wurden von Betrieben zwischen 200 bis 500 Hektar und 26 Prozent von Betrieben mit mehr als 500 Hektar bewirtschaftet. Ähnlich war es in Vorpommern. Die Folge dieser Entwicklung, verbunden mit hohen Geburtenraten, war in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine massenhafte Abwanderung der Bevölkerung. Über 113 000 Einwohner des Großherzogtums wanderten von 1853 bis 1899 aufgrund der Perspektivlosigkeit in Mecklenburg aus nach Übersee, vor allem Amerika. Das waren 18,6 Prozent der Einwohnerzahl des Jahres 1900. Ähnlichen Umfang hatte im Zuge der Industrialisierung die Abwanderung in deutsche Industriegebiete und Großstädte, vor allem nach Hamburg. Um 1900 lebte etwa jeder dritte gebürtige Mecklenburger nicht mehr in seiner Heimat (Gerold Richter, Kulturlandschaft und Wirtschaft, in: Mecklenburg-Vorpommern, Historische Landeskunde Mitteldeutschlands, Verlag -Weidlich (Lizenzausgabe Weltbildverlag, Augsburg 1995), S. 135 ff. (ISBN 3-89350-0)).

Aufgaben des Statistik-Büros

Nur langsam entwickelten sich mit dem Bau einzelner Fabriken Ansätze für eine Industrie im Lande, die vor allem mit der Landwirtschaft (Ernährungsgewerbe) verbunden war. Hauptwirtschafts- und Erwerbszweig war und blieb aber die Landwirtschaft. Einschließlich Forstwirtschaft ernährte sie 1895 48,7 Prozent der Bevölkerung, während von Industrie und Handwerk nur 25,7 Prozent und von Handel und Verkehr 9,6 Prozent lebten. Entsprechend diesen Verhältnissen hatte das statistische Büro „vorzugsweise die nachfolgenden Gegenstände in den Bereich seiner Tätigkeit zu ziehen: die Topographie und die klimatischen Verhältnisse Mecklenburgs, die Bevölkerung, den Besitzstand, die Erwerbsverhältnisse (Ackerbau, Viehzucht, Handel und Gewerbe), das Kirchen- und Schulwesen, die Rechtspflege, die Sicherheitspolizei, die Heimat- und Armenversorgung, die Sanitätsanstalten und das öffentliche Einkommen nach allen seinen Zweigen“ (Regierungsblatt Nr. 29 für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Jahrgang 1851, II. Abteilung). Hinsichtlich der Erhebungsgrundlagen wird festgestellt: „Das Material zu seinen Arbeiten wird das statistische Bureau teils von den Behörden erhalten, teils durch Privatpersonen oder Vereine von Privatpersonen zu gewinnen suchen, und zwar entweder durch direkte Kommunikation oder durch Vermittlung des Ministeriums des Innern.“ (Regierungsblatt Nr. 29 für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Jahrgang 1851, II. Abteilung)

Großherzoglicher Auftrag: Öffentlichkeitsarbeit

Ferner erging der Auftrag, dass „Die durch die Arbeiten des statistischen Bureaus gewonnenen Resultate (...) in angemessener Vollständigkeit durch den Druck bekannt gemacht werden“.

Erster Direktor war ein versierter Verwaltungsfachmann

Erster Direktor des statistischen Büros war der in Schwerin geborene Geheime Kanzleirat Peter Friedrich Rudolph Faull (1793 bis 1863), der nach dem Studium der Rechte in Göttingen 1819 in den großherzoglichen Dienst trat. Faull war ein vielseitiger Verwaltungsfachmann. Neben zahlreichen öffentlichen Ämtern machte er sich vor allem um das Mecklenburgische Hypothekenwesen verdient und wurde 1844 Direktor der Schweriner Sparkasse. Die Herausgabe des Staatskalenders hatte er schon 1822 übernommen und diesen inhaltlich wesentlich verbessert, insbesondere durch Einfügung statistischer Übersichten und Notizen, sodass der Staatskalender bis zur Errichtung des statistischen Büros als alleinige Quelle einer amtlichen mecklenburgischen Statistik anzusehen war. „Als daher im Jahre 1851 das statistische Bureau zu Schwerin errichtet wurde, erschien es als selbstverständlich, dass Faul, als vieljähriger Förderer, ja eigentlich als Gründer einer Mecklenburgischen Statistik, dem überdies die gesamte Bekanntschaft mit den Verhältnissen des Landes beiwohnte, zum Dirigenten dieser Behörde ernannt wurde“. (Beiträge zur Statistik Mecklenburgs, Dritter Band, erstes Heft, 1863) Organisation und Arbeitsweise des statistischen Büros entsprachen jedoch kaum dem, was man heute mit diesem Begriff verbindet.

Organisationsprinzip: statistische Zentralstelle

„Dasselbe ist eine Behörde mit kollegialischer Verfassung, deren acht Mitglieder zum größeren Teile den verschiedenen Branchen der Staatsverwaltung, zum Teil aber auch dem Privatstande angehören. Dem Wesen nach ist also das Bureau eine sog. statistische Zentralstelle. Alle Arbeiten desselben unterliegen einer kollegialischen Vorberatung und nach ihrer Ausführung einer kollegialischen Prüfung, die Ausführung derselben aber geschieht durch die einzelnen Mitglieder oder unter deren Leitung durch besondere Hilfsarbeiter. Keines der Mitglieder ist übrigens in der Lage, den statistischen Arbeiten mehr als einen verhältnismäßig kleinen Teil seiner Zeit widmen zu können“. (Beiträge zur Statistik Mecklenburgs, Dritter Band, erstes Heft, 1863)

Zweiter Direktor war ein Landesvermessungsexperte, der bei Gauss Mathematik studiert hatte

Als Delegierter des statistischen Büros besuchte Faull auch die internationalen statistischen Kongresse in Wien und Berlin und wirkte dort besonders durch Anknüpfung persönlicher Verbindungen erfolgreich für die Mecklenburgische Statistik. Zweiter Direktor wurde 1864 der Geheime Kanzleirat Friedrich Paschen, der dem statistischen Büro schon seit seiner Gründung als Mitglied angehörte. Paschen, 1804 in Schwerin geboren, hatte in Göttingen und Berlin Jura und Cameralia (Ökonomie) und außerdem bei Gauss Mathematik und Astronomie studiert und machte sich vor allem um die Landesvermessung Mecklenburgs verdient. Er veröffentlichte mehrere wissenschaftliche Arbeiten darüber (u. a. „Bestimmung des Flächeninhalts des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin“) und führte „als das mit der Leitung der Gehodetischen Operationen betraute Mitglied der Großherzoglichen Landesvermessungskommission ... die Mecklenburgische Landesvermessung auf den streng wissenschaftlichen Grundlagen aus, welche von Gauss und Bessel zuerst aufgestellt worden sind ...“. Mit seinen wissenschaftlichen Arbeiten, „welche seinem Namen weit über die Grenzen von Deutschland hinaus hohes Ansehen einbrachten“ rückte er „Mecklenburg in die Reihe der in der Geodäsie und Astronomie bestvertretenen Länder Deutschlands“(ebenda, Siebenter Band, erstes und zweites Heft, 1873) Darüber hinaus gab er wichtige Anstöße zur Weiterentwicklung der Statistik, indem er auf dem VII. Internationalen statistischen Kongress in Haag einen Antrag zur Anwendung der Wahrscheinlichkeitsrechnung in der Statistik stellte.

Gründung der Großherzoglichen Statistischen Kommission

Im Jahr 1885 wurde neben dem Großherzoglichen statistischen Büro als zweite Fachbehörde im Bereich des Ministeriums des Innern die Großherzogliche Statistische Kommission gegründet, die aus dem bisherigen Dirigenten und den Mitgliedern des statistischen Büros bestand. Dieses sollte bei unveränderter Aufgabenstellung (einschließlich Redaktion des Staatskalenders) künftig von einem landesherrlich angestellten Direktor geleitet werden, der auch Mitglied der Kommission war. Aufgabe der statistischen Kommission sollte es sein, „sowohl vermöge eigener Initiative als auch auf Erfordern der eigenen Ministerien über die statistischen Einrichtungen, Erhebungen, Aufstellungen usw. nach Inhalt, Art und Form zu beraten und gutachtlich zu beschließen“ (Regierungsblatt Nr. 3 für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Jahrgang 1885), also das Landesstatistikprogramm weiterzuentwickeln.

1897 wurde das statistische Büro in „Großherzogliches statistisches Amt“ umbenannt und die statistische Kommission 1915 aufgelöst. In der Weimarer Republik wurde es zum „Mecklenburg-Schwerinschen Statistischen Amt“.

Mecklenburgisches Statistisches Landesamt ab 1933

Mit der 1933 erfolgten Vereinigung der nach dem Ersten Weltkrieg entstandenen beiden Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, der Aufhebung der Länderhoheit und der Ernennung eines Reichsstatthalters der NSDAP für Mecklenburg entstand das Mecklenburgische Statistische Landesamt. Das von diesem herausgegebene letzte Staatshandbuch für Mecklenburg (1939) weist als Mitarbeiter des Landesamtes einen Leiter, einen Verwaltungsinspektor, einen Obersekretär, einen Verwaltungssekretär und einen Verwaltungsassistenten aus. Hinzu kamen noch 25 nicht im Staatshandbuch erfasste Angestellte, die in drei Abteilungen (Agrarstatistik, Finanzstatistik und Bevölkerungsstatistik) tätig waren.

Frühe Statistikanfänge in Vorpommern

Vorpommern, das, wie schon erwähnt, nach dem Dreißigjährigen Krieg von 1648 bis 1815 unter schwedischer Herrschaft stand und danach im Ergebnis des Wiener Kongresses mit Hinterpommern vereinigt Teil der preußischen Provinz Pommern wurde, verfügte über keine eigenständige amtliche statistische Institution. Hervorzuheben sind aber die frühen statistischen Aktivitäten in dieser Region. So erfolgte durch eine auf Befehl des schwedischen Königs Carl XI. eigens gebildete Matrikelkommission von 1692 bis 1698 eine äußerst exakte Vermessung des gesamten Gebietes von Schwedisch-Vorpommern, die in den Jahren 1703 bis 1705 durch Revisionsmessungen präzisiert wurde. Das groß angelegte Werk der Vermessungskommission enthielt auch eine Fülle statistischer Angaben.

Vorpommerscher Staatskalender ab 1747 von Prof. Mayer

Ab 1747 gab der Greifswalder Mathematik-Professor Andreas Mayer im Auftrag der schwedischen Regierung jährlich einen „Schwedisch-Pommersch-Rügianischen Staatskalender“ heraus, der, neben astronomischen Berechnungen, chronologische Einordnungen zu weltlichen, kirchlichen und historischen Ereignissen des entsprechenden Jahres sowie Verzeichnisse der im königlich-schwedischen Herzogtum Pommern und Fürstentum Rügen in öffentlichen Ämtern stehenden Personen u. a. enthielt. Nachdem Vorpommern 1815 preußische Provinz wurde, setzte sich die Reihe in den Preußischen Staatskalendern fort.

1816 erfolgten erstmals unter preußischer Herrschaft statistische Erhebungen im Herzogtum Pommern und Rügen. Die 81 Seiten umfassende Akte der Königlichen Regierung Stralsund enthält für die vorpommerschen Kreise Franzburg, Grimmen, Greifswald und Bergen, Städte und einzelnen Ortschaften verschiedenste statistische Angaben (Gebäude, Bevölkerung, bürgerliche Verhältnisse, Religionsverhältnisse, Unterrichtsanstalten, Polizeianstalten, Erwerbsmittel).
 

Von den speziell für Pommern durch den Verein Pommersche Statistik herausgegebenen Veröffentlichungen sind hervorzuheben:

  • ein 1820 erschienenes „Hand- und Taschenbuch von Pommern“
  • ein 1843 bis 1846 erschienenes Jahrbuch von Pommern
  • eine 1846 erarbeitete Spezialstatistik von Neuvorpommern und Rügen vom Direktor der landwirtschaftlichen Akademie in Eldena, Professor Baumstark
  • ab 1853 „Beiträge zur Kunde Pommerns“
  • 1856 ein Pommersches Provinzial-Jahrbuch (nach dem Muster des in Berlin erscheinenden Staatskalenders), das die wichtigsten statistischen Angaben, insbesondere Bevölkerungs- und Gewerbetabellen, für jeden Regierungsbezirk und Kreis enthielt
  • 1865 veröffentlichte der Regierungspräsident des Regierungsbezirkes Stralsund „Beiträge zur Kunde Neuvorpommerns und Rügens“
  • 1886 erfolgte die Ausgabe des ersten Jahrbuches der Provinz Pommern


Pommersche Statistik - Veröffentlichungen

1861 wurde in Preußen eine statistische Zentralkommission zur besseren Organisation der amtlichen Statistik gebildet. Angestrebt wurde, dass „in jeder Provinz, in jedem Regierungsbezirk, in jedem landrätlichen Kreis, in jeder Stadt ein für die Statistik bestimmtes amtliches Organ vorhanden sein (müsste), das eben als Glied eines Ganzen und nicht auf eigene Faust Statistik betreibt.“ (Dr. Engel, Direktor des Königlichen Preußischen statistischen Bureaus: „Über die neuesten Fortschritte in der Organisation der amtlichen Statistik in Preußen“, Zeitschrift des Büros, Separatabdruck aus den Nummern 7 und 8 (II. Jahrgang), 1861)


Etappen der Statistikentwicklung

Die Entwicklung der amtlichen Statistik in Mecklenburg und Vorpommern kann unter inhaltlichen Aspekten in sechs Etappen unterteilt werden (vgl. Dr. Fischer, Peter: Statistisches Landesamt Sachsen, in: Statistik in Sachsen, 1. Jahrgang 5/95, S. 2):

  • 1851 bis 1870 amtliche Landesstatistik bis zur Gründung des Deutschen Reiches
  • 1871 bis 1918 amtliche Statistik des Deutschen Reiches und der Länder
  • 1919 bis 1933 amtliche Statistik der Weimarer Republik und ihrer Länder
  • 1933 bis 1945 amtliche Statistik im faschistischen Deutschland
  • 1945 bis 1990 staatliche Statistik in der SBZ bzw. der DDR
  • ab 3.10.1990 amtliche Statistik der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bundesländer

Die Entwicklung des Programms der amtlichen Statistik wurde von den sich wandelnden und erweiternden Verwaltungsbedürfnissen bestimmt, die wiederum vom Staats- und Wirtschaftssystem abhängig waren, das in den einzelnen Zeitabschnitten die Akzente verschieden setzte und damit letztlich das Gesicht der Statistik bestimmte. Einen zunehmenden Einfluss hatten die Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften auf die Wirtschaftspolitik und damit auf das statistische Programm, das zunehmend der Wirtschaftsbeobachtung dienstbar gemacht wurde. Dabei führte der Weg - über die Zeit betrachtet - von der Einzelstatistik zur Gesamtschau wirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftlicher Zusammenhänge (siehe hierzu: Fürst G.: „100 Jahre Reichs- und Bundesstatistik“ in: Allgemeines Statistisches Archiv, 1972, S. 337 f.).

Die Anfänge der amtlichen Statistik in Mecklenburg waren einerseits durch landesspezifische Fragestellungen, andererseits aber auch durch länderübergreifende statistische Aktivitäten des Deutschen Zollvereins (ab 1834) bestimmt, insbesondere auf den Gebieten des Außenhandels sowie den in dreijährigem Abstand durchgeführten Volkszählungen. Die Ergebnisse der Erhebungen wurden in tabellarischen und analytischen Beiträgen zunächst im Archiv für Landeskunde und ab 1858 in den Beiträgen zur Statistik Mecklenburgs veröffentlicht. Im Mittelpunkt der Veröffentlichungen standen zunächst topografische, meteorologische, land- und forstwirtschaftliche, bevölkerungsstatistische (u. a. Auswanderung), außenhandelsstatistische (z. B. Kornausfuhr) und schulstatistische (z. B. Grad der Schulbildung beim Militärpersonal) Fragestellungen.

Zunehmende Vereinheitlichung des Statistikprogramms unter Federführung des Reichsamtes

Aufgrund der als unzulänglich empfundenen Arbeiten des Zollvereins im Bereich der Statistik entwickelte die Kommission zur weiteren Ausbildung der Statistik des Zollvereins in den Jahren 1870 und 1871 ein Programm, das zur Grundlage für die Planung der amtlichen Statistik des jungen Deutschen Reiches wurde. Mit der Gründung des Deutschen Reiches wurde 1872 das Kaiserliche Statistische Amt errichtet, das die statistischen Aufgaben des Centralbureaus des Zollvereins übernahm und dem, zum Teil erst im Laufe der Jahre, zusätzliche Aufgaben auf dem Gebiet der Bevölkerungsstatistik, der industriellen Produktionsstatistik und im Zusammenhang mit der Sozialgesetzgebung zuwuchsen. Eine wichtige Aufgabe war die Koordinierung und Vereinheitlichung der Länderstatistiken. Die Konferenz der Reichs- und Landesstatistiker forcierte diesen Prozess. Immer stärker wurden durch Reichsgesetze und Bundesratsbeschlüsse landesspezifische durch vereinheitlichte Erhebungen abgelöst.

Es wurde unterschieden zwischen der zentralen, der föderierten und der partikularen Statistik. Es galt der Grundsatz, dass Statistiken aufgrund von Reichsgesetzen zentral im Statistischen Reichsamt bearbeitet wurden, während die föderierten Statistiken diejenigen waren, die zwar von den Einzelstaaten, aber nach gemeinsamen Grundsätzen und gleichartigen Formularen zu erheben und an die Reichsbehörde vorzulegen waren. Zur föderierten Statistik zählten die gesamte Bevölkerungsstatistik, also die Volkszählungen, später die Berufs- und Betriebszählungen in der Landwirtschaft und im Gewerbe sowie die sich allmählich erweiternden Agrarstatistiken und Statistiken über den inneren Verkehr und Handel.

Partikulare Statistiken waren anfänglich jene, welche in den einzelnen Bundesstaaten nach freiem Ermessen und ohne Beziehung zum Reich ausgeführt wurden, hierzu zählten die Gebiete der administrativen Statistik und der Kulturstatistik. Auch diese Statistiken wurden im Zuge der historischen Entwicklung weitgehend vereinheitlicht (ebenda, S. 348 ff.).

Erstes Statistisches Handbuch für Mecklenburg-Schwerin

„Die vom Deutschen Reiche angeordneten großen statistischen Erhebungen der letzten Jahre“ waren dem Großherzoglichen Statistischen Amt Anlass, wie es im Vorwort heißt, 1898 die 1. Ausgabe eines Statistischen Handbuches für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin herauszugeben, dessen Inhalt (276 Seiten) anschaulich das damalige Programm der amtlichen Statistik in seiner Anwendung auf das Agrarland Mecklenburg widerspiegelt.

Schon breites Statistikprogramm um 1900

Nach geografisch-statistischen Beschreibungen (zirka 30 Seiten) und den Witterungsverhältnissen (14 Seiten) werden ausführlich dargestellt: Stand und Bewegung der Bevölkerung (26 Seiten), Berufstätigkeit der Bevölkerung (46 Seiten), Land- und Forstwirtschaft, Gärtnerei und Viehzucht (22 Seiten), Gewerbe und Handel (43 Seiten), Verkehrsmittel und Verkehr (15 Seiten), Versicherungswesen (15 Seiten), Öffentliche Armenpflege (5 Seiten), Finanzwesen (4 Seiten), Rechtspflege (22 Seiten), Gesundheitspflege (14 Seiten), Kirchenwesen (2 Seiten), Unterrichtswesen (11 Seiten) sowie Reichstagswahlen (2 Seiten), (siehe auch Reprint „Historische Statistiken 1851 - 1946 für Mecklenburg-Vorpommern“).

Eine zweite, vermehrte, über 400 Seiten umfassende Ausgabe des Statistischen Handbuches erschien 1910. Sie enthält vor allem die Ergebnisse der großen Berufs- und Betriebszählung des Jahres 1907. Erweitert wurden auch die Darstellungen zur Bevölkerung, zur Landwirtschaft, zum Finanzwesen sowie zum Unterrichtswesen.

Mit Beginn des Ersten Weltkrieges traten einschneidende Veränderungen in der amtlichen Statistik ein, regelmäßig durchgeführte Statistiken wurden eingeschränkt und kriegswichtige neue eingeführt.

Weimarer Republik: Weiterentwicklung des Statistikprogramms durch Finanz- und Steuerstatistiken

Die Schaffung einer einheitlichen Reichsfinanzverwaltung nach dem Ersten Weltkrieg führte zum Aufbau einer umfangreichen Statistik der öffentlichen Finanzen aller Gebietskörperschaften und zur Erweiterung der Steuerstatistik. Im Zusammenhang mit den Reparationsverhandlungen wurde eine Volkseinkommensrechnung entwickelt. Das nach Novemberrevolution und Abdankung des Kaisers jetzt Mecklenburg-Schwerinsche Statistische Landesamt gab ab 1925 vierteljährlich die Statistischen Nachrichten des Landes Mecklenburg-Schwerin heraus. Die bis dahin letzte Ausgabe der „Beiträge zur Statistik Mecklenburgs“ war 1912 erschienen, geplante größere Arbeiten waren durch den Krieg verhindert worden und die schnelle Wiederaufnahme der Veröffentlichungen danach war an Mittelknappheit gescheitert.

Während sich die „Beiträge zur Statistik Mecklenburgs“ auf die Bekanntgabe der Ergebnisse großer Zählungen beschränkten und somit nur einen kleinen Interessentenkreis ansprachen, sollte mit den „Statistischen Nachrichten“ ein Veröffentlichungsorgan geschaffen werden, mit dem auch das im Laufe des Jahres gewonnene statistische „Kleinmaterial“ einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden konnte. Die „Beiträge zur Statistik Mecklenburgs“ sollten auch künftig der Publizierung von Ergebnissen großer Zählungen vorbehalten bleiben.

Letztmalig 1931: Statistisches Handbuch für Mecklenburg-Schwerin

Im Jahr 1931 wurde in der 3. Ausgabe letztmalig das Statistische Handbuch für das Land Mecklenburg-Schwerin veröffentlicht, das die Entwicklung des Landes in der Weimarer Republik widerspiegelt. Land- und Forstwirtschaft (35 Seiten) und Gewerbe (21 Seiten) machten allein zwei Fünftel des 143 Seiten umfassenden Zahlenwerkes aus (siehe auch Reprint „Historische Statistiken 1851 - 1946 für Mecklenburg-Vorpommern“).

Letztes Staatshandbuch für Mecklenburg 1939

Die Aufhebung der Länderhoheit im Dritten Reich unter der nationalsozialistischen Reichsregierung führte schon 1933 zu einer stärkeren Verlagerung der statistischen Arbeiten von den Ländern auf das Reich. Im Zuge der zunehmenden Bewirtschaftung und der Kriegswirtschaft „sollten jetzt die Einzelangaben für Verwaltung und Bewirtschaftung, die Zuteilungen und Genehmigungen an den n einzelnen Betrieb und der Kontrolle seiner Leistungen dienstbar gemacht werden“. (Fürst, G: „Bevölkerung und Wirtschaft 1872 - 1972, herausgegeben anlässlich des 100-jährigen Bestehens der zentralen amtlichen Statistik“, Stuttgart, Mainz 1972, S. 43 (Herausgeber: Statistisches Bundesamt).) Das letzte Staatshandbuch für Mecklenburg mit einem 51 Seiten umfassenden Statistikkapitel erschien 1939, kurz vor dem Zweiten Weltkrieg.

Aufbau einer neuen amtlichen Statistik in der sowjetischen Besatzungszone

Nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands und der Bildung von Besatzungszonen übernahm die Sowjetische Militäradministration (SMAD) die gesamte Verwaltung in Ostdeutschland. In ihr war auch das Statistische Büro der SMAD etabliert, das für den Aufbau einer neuen amtlichen Statistik verantwortlich war. Mit dem SMAD-Befehl Nr. 105 vom 19. Oktober 1945 wurde die Bildung der Deutschen Verwaltung für Statistik in der sowjetischen Besatzungszone (Statistisches Zentralamt) angeordnet. Gleichzeitig entstanden in den einzelnen Ländern zum Teil die alten statistischen Landesämter der Vorkriegszeit wieder (DDR-Statistik: Grundlagen, Methoden und Organisation der amtlichen Statistik der DDR 1949 bis 1990, in: Sonderreihe mit Beiträgen für das Gebiet der ehemaligen DDR, Heft 34 (Herausgeber: Statistisches Bundesamt, 1999; Arbeitsunterlage)), die sich am früheren Aufbau orientierten. In der Landesverwaltung des neu entstandenen Mecklenburg-Vorpommern wurde das Ressort Statistik zunächst der Inneren Verwaltung zugeordnet, ab Ende September 1945 aber unter Aufsicht der Präsidialabteilung gestellt. Bis zu seiner Ausgliederung aus der Struktur der Landesregierung lag das Statistikressort im unmittelbaren Verantwortungsbereich des Präsidenten der Landesverwaltung bzw. des Ministerpräsidenten.

Neue statistische Landes- und Kreisämter

Im Jahr 1947 hatte das Ressort Statistik 5 Abteilungen

A. Verwaltung und Personal

B. Bevölkerungsstatistik einschließlich Medizinstatistik,

C. Landwirtschaftsstatistik,

D. Wirtschaftsstatistik,

E. Politische Statistik, Bevölkerungsstatistik, Schnellstatistik, statistischer Informationsdienst.

Der Aufbau statistischer Referate in den Kreisverwaltungen ab 1946 führte im Weiteren zur Herausbildung von Kreisämtern, später Kreisstellen für Statistik, die vor allem für Versand und Einzug der Berichtsunterlagen zuständig waren, aber auch Kreisergebnisse herausgaben. Die Landesämter waren bis 1950 Organe der Landesregierung, unterlagen also nicht der direkten Weisungsbefugnis des Statistischen Zentralamtes. Sie bestanden bis zur Verwaltungsreform und Auflösung der Länder (1952) in der 1949 gegründeten DDR. Die damit entstandene Teilung Deutschlands bedeutete auch für die deutsche amtliche Statistik endgültig eine getrennte Entwicklung.

Mit der Verordnung zur Neuorganisation des Statistischen Dienstes vom 16. Februar 1950 wurde ein zentralistisch-statistisches Organ geschaffen. Die statistischen Landes- und Kreisämter wurden aus den Landes- und Kreisverwaltungen herausgelöst und dem Statistischen Zentralamt direkt unterstellt.

Bezirks- und Kreisstellen im zentralisierten DDR-Statistikapparat

Das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 bestimmte die Auflösung der Länder und bisherigen Kreise. Mit 14 Bezirken und Berlin sowie 217 Kreisen (zuvor 140) wurde eine zentralisierte DDR-Verwaltung geschaffen, deren Struktur so bis 1990 existierte. Damit wurden auch die statistischen Landesämter aufgelöst und durch Bezirksstellen ersetzt. Zugleich erhöhte sich die Zahl der Kreisstellen wesentlich. Inhaltlich wurde die nunmehr zentralistisch organisierte Statistik auf die Erfordernisse der in der DDR entstehenden staatlichen Planwirtschaft ausgerichtet.

Schon mit der Einführung erster Elemente einer zentralisierten Planwirtschaft vor Gründung der DDR waren an die Stelle einmaliger Zensen periodische Erhebungen und laufende Berichterstattungen (vierteljährliche Viehzählungen, monatliche Industrieberichterstattungen) getreten, waren unter dem Einfluss des sowjetischen Statistikmodells Grundlagen für eine zentralisierte Statistik gelegt worden. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik erhielt auch die Weisungsbefugnis gegenüber sämtlichen Statistiken, die in Ministerien und Verwaltungen als fachliche Statistiken durchgeführt wurden, womit die Grundlage für den Aufbau eines alle Bereiche übergreifenden geschlossenen Statistiksystem gegeben war.

Plankontrolle war Hauptaufgabe der DDR-Statistik

Unter den im Statut der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik vom 16.10.1958 festgelegten Kernaufgaben war an erster Stelle genannt: „Statistische Kontrolle über die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne in allen ihren Teilen. Ausführung von statistischen Arbeiten über die Abrechnung der Pläne hinaus, die die Darstellung der gesellschaftlichen Entwicklung ermöglichen, und Durchführung der dazu notwendigen Zählungen und Erhebungen. Übergabe der statistischen Unterlagen für die Ausarbeitung der Pläne, die Leitung der Volkswirtschaft und die Plankontrolle an die Staatliche Plankommission und andere staatliche Organe.“ Diese Aufgabe galt, soweit sie die Bereitstellung von statistischen Daten für die Plankontrolle betraf, auch für die Bezirks- und Kreisstellen. In monatlichen und jährlichen Berichten wurden die „Partei- und Staatsorgane“ auf zentraler sowie Bezirks- und Kreisebene über die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich informiert.

Fehlende Öffentlichkeit der DDR-Statistik

Diese nicht für die Öffentlichkeit bestimmten, als vertraulich eingestuften Informationsberichte enthielten neben detaillierten Zahlenübersichten fachlich-analytische Einschätzungen, die mit betriebsbezogenen Angaben Schwerpunkte und Probleme der Plandurchführung aufzeigten. Die Information der Öffentlichkeit erfolgte halbjährlich in der zentralen und örtlichen Presse in „Mitteilungen über die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes“, in thematischen Presseinformationen und in Hochglanzbroschüren über die „Erfolge beim sozialistischen Aufbau“ anlässlich der Parteitage der SED. Die zunächst auch auf Bezirksebene erfolgte Herausgabe von Statistischen Jahrbüchern wurde im Zuge der sich verschärfenden Wirtschaftsprobleme der DDR Anfang der achtziger Jahre eingestellt, sodass die Bezirksübersichten im Statistischen Jahrbuch der DDR einzige amtliche Quelle für Regionalstatistiken waren.

In den 3 Bezirksstellen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg und den 37 Kreisstellen waren im Jahr 1989 etwa 470 Mitarbeiter beschäftigt. Eine strukturelle Besonderheit der DDR-Statistikämter bestand darin, dass es für die Analysentätigkeit einen eigenständigen Bereich Analyse gab, dem die analytische Auswertung des durch den Bereich Information und Datenverarbeitung bereitgestellten Zahlenmaterials oblag. Dieser umfasste in den Bezirksstellen die Abteilungen Planung und Kontrolle; Industrie; Bau, Verkehr, Investitionen, Grundmittel; Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft; Arbeits- und Lebensbedingungen, die ihre jeweilige Entsprechung in Personalstellen des Analysebereichs hatten. Eine Sonderstellung hatte das Bezirkszählbüro, dass für Großzählungen und Bevölkerungsstatistik verantwortlich war.

Wiedervereinigung und Neuanfang

Die Unfähigkeit zu politischen Reformen und gesellschaftlichem Wandel, die daraus resultierende Unzufriedenheit der Bevölkerung (fehlende individuelle Freiheit, Mangelwirtschaft) und zunehmende ökonomische Schwierigkeiten führten 1989 durch eine friedliche Revolution zum Zusammenbruch des sozialistischen Systems in der DDR und im Ergebnis der ersten freien Volkskammerwahlen im März 1990 zur Wiederherstellung der deutschen Einheit durch den Beitritt der heutigen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Bundesrepublik Deutschland am 3.10.1990.

Mit der Übernahme des politischen, wirtschaftlichen, sozialen sowie des Rechts- und Verwaltungssystems der Bundesrepublik Deutschland wurde auch die Bundesstatistik in den „neuen Ländern“ übernommen. Da es nicht möglich war, schlagartig alle Bundesstatistiken einzuführen, und die neuen Verwaltungsstrukturen erst schrittweise aufgebaut werden konnten, wurde für die Statistik als Übergangslösung zunächst das „Gemeinsame Statistische Amt“ (GeStaL) der neuen Länder geschaffen, dessen Existenz jedoch laut Einigungsvertrag befristet war. Auf der Grundlage der Statistikanpassungsverordnung wurden bis Ende 1991 unter seiner Federführung die ersten Bundesstatistiken eingeführt, eine Reihe zusätzlicher Erhebungen im Beitrittsgebiet durchgeführt und das Auslaufen noch benötigter DDR-Statistiken gesichert, die für die Beurteilung der sich im Zuge der Transformation schnell ändernden wirtschaftlichen und sozialen Lage unverzichtbar waren.

Aufbau der Bundesstatistik

Parallel dazu erfolgte in den neuen Ländern der Aufbau statistischer Landesämter und die schrittweise Einführung der Bundesstatistik. Dabei ist vor allem die tatkräftige materielle und personelle Unterstützung aus den alten Ländern, für Mecklenburg-Vorpommern insbesondere von den Landesämtern in Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen hervorzuheben, zu denen schon gleich nach der Wende der Kontakt hergestellt worden war.

Erstes Statistisches Landesamt der neuen Länder in Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hatte als erste in den neuen Ländern bereits im Dezember 1990 (Erlass der Landesregierung vom 20.12.1990) die Bildung eines Statistischen Landesamtes Mecklenburg-Vorpommern als Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Innenministers beschlossen. Die bisherigen 3 Bezirksämter und 37 Kreisämter wurden aufgelöst und strukturell sowie personell zu einem Landesamt mit Sitz in Schwerin zusammengeführt. Dieser Prozess war Ende 1991 abgeschlossen. Die Zahl der Mitarbeiter wurde schrittweise von 470 auf 250 fast halbiert. Die Einführung des vollständigen Programms der Bundesstatistik konnte im Wesentlichen bis 1994 abgeschlossen werden.

Im Februar 1992 erschienen das erste Statistische Jahrbuch für Mecklenburg-Vorpommern und erste Statistische Monatshefte in der Nachwendestruktur. Die Herausgabe Statistischer Berichte und Presseinformationen über die Ergebnisse der neuen Erhebungen hatte schon Anfang 1991 begonnen.

In das Zentrum der Informationsarbeit war nun eine Öffentlichkeitsarbeit gerückt, die die umfassende Information der breiten Öffentlichkeit sicherstellte. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland hatten sich in den neuen Ländern nicht nur die Inhalte, sondern auch der gesetzliche Auftrag und die Rahmenbedingungen für die Arbeit der staatlichen amtlichen Statistik im Vergleich zur DDR-Zeit grundlegend geändert.

Am 31.12.2005 endete die Eigenständigkeit des Statistischen Landesamtes Mecklenburg-Vorpommern. Seit 01.01.2006 ist es eine Abteilung (Statistisches Amt) im seinerzeit neu geschaffenen Landesamt für innere Verwaltung.