Steuern
Musterformulare und weitere Erhebungsunterlagen
Nach § 11a Absatz 1 Bundesstatistikgesetz sind die Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, verpflichtet, ihre Daten zur Bundesstatistik auf elektronischem Weg an das Statistische Amt zu melden.
Betriebe und Unternehmen sind nach § 11a Absatz 2 Bundesstatistikgesetz verpflichtet, für die Übermittlung ihrer Daten zur Bundesstatistik die von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten elektronischen Verfahren zu verwenden.
Für die Meldung an das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern sind die Online-Verfahren
- IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) und
- CORE (eStatistik.core) zu nutzen.
Die auf den nachfolgenden Seiten eingestellten Erhebungsunterlagen sind überwiegend Musterformulare. Sie sind nicht zum Ausfüllen und Rückversand zu verwenden. Die Musterformulare dienen, zusammen mit weiteren Erhebungsunterlagen wie Infoblättern und Schlüsselverzeichnissen, ausschließlich zu Ihrer Information.
Für einige wenige Erhebungen wird (noch) kein Online-Meldeweg angeboten. Die eingestellten Formulare für diese Erhebungen können Sie als Datei zum Ausdrucken und Ausfüllen herunterladen.
Berichtigung der Gewerbesteuerumlage
Eventuelle Berichtigungen aus vorangegangenen Meldezeiträumen sind unter Nutzung des folgenden Formulars an das Statistische Amt zu melden.
Bitte senden Sie das Formular per E-Mail an das Statistische Amt zurück. Die Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten Kontaktdaten.
Formular
Berichtigung der Gewerbesteuerumlage
Bezeichnung | Format |
---|---|
Berichtigung Gewerbesteuerumlage.xlsx | XLSX |