Bundestagswahl und Landtagswahl 2021

Quarantäne – was tun?

Wahlberechtigte, die in Quarantäne sind, vor dem 26. September in Quarantäne gehen müssen oder bei denen kurzfristig Corona-Symptome auftreten, können trotzdem an den Bundestags- und Landtagswahlen teilnehmen.

Da Sie nicht selbst aus dem Haus gehen dürfen, müsste der Wahlscheinantrag von einer Person Ihres Vertrauens unmittelbar bei der Gemeindewahlbehörde gestellt werden - spätestens am Wahltag vor 15 Uhr. Sie müssen diese Person dazu schriftlich bevollmächtigen. Dies ist mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (oder im Wahlbenachrichtigungsbrief) möglich. Bitte geben Sie dieser Person auch die Quarantäne­-Anordnung mit, damit sie als Nachweis vorgelegt werden kann. Liegt nur eine Allgemeinverfügung vor, reicht diese gegenüber der Gemeindewahlbehörde aus. Bitten Sie die Person Ihres Vertrauens, für den Rücktransport Ihres Wahlbriefes zur Gemeindewahlbehörde zu sorgen – Einwurf im Hausbriefkasten der Gemeindewahlbehörde spätestens am Wahltag bis 18 Uhr.