Landtagswahl 2021

24 Parteien zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt

Nr.4/2021  | 24.06.2021  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern

(korrigierte Fassung)
Der Landeswahlausschuss unter Vorsitz der Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke hat am 24. Juni 2021 verbindlich alle Parteien und Vereinigungen festgestellt, die berechtigt sind, Wahlvorschläge zur Wahl des 8. Landtages von Mecklenburg-Vorpommern am 26. September 2021 einzureichen. 

Folgende Parteien waren am Tag der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern oder im Deutschen Bundestag mit mindestens einer oder einem gewählten Abgeordneten für Mecklenburg-Vorpommern vertreten und dürfen daher ohne Beteiligungsanzeige Wahlvorschläge einreichen: 

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

Alternative für Deutschland

AfD

Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU

DIE LINKE

DIE LINKE

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE

Freie Demokratische Partei

FDP

 

Nachstehende Vereinigungen, die der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Landtagswahl bis zum 10. Juni 2021 angezeigt haben, sind für die Landtagswahl als Partei anerkannt worden: 

Nationaldemokratische Partei Deutschlands

NPD

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

Tierschutzpartei

FREiER HORIZONT

FREiER HORIZONT

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung

und basisdemokratische Initiative

Die PARTEI

FREIE WÄHLER Mecklenburg-Vorpommern

FREIE WÄHLER

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN

Deutsche Kommunistische Partei

DKP

Bündnis C - Christen für Deutschland

Bündnis C

Aktion Partei für Tierschutz – TIERSCHUTZ hier!

TIERSCHUTZ hier!

Basisdemokratische Partei Deutschland

dieBasis

DEMOKRATIE IN BEWEGUNG

DiB

Freiparlamentarische Allianz

FPA

Liberal-Konservative Reformer

LKR

Ökologisch-Demokratische Partei

ÖDP

Partei der Humanisten

Die Humanisten

Partei für Gesundheitsforschung

Gesundheitsforschung

Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei

Team Todenhöfer

UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie

UNABHÄNGIGE

 

 

Die Deutsche Gerechtigkeits Partei wurde durch den Landeswahlausschuss nicht als Partei zur Landtagswahl anerkannt, weil sie die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt hat. 

Die anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge zur Landtagswahl 2021 Unterstützungsunterschriften sammeln. Sowohl für einen Kreiswahlvorschlag als auch für einen Landeslistenvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 30 Wahlberechtigten des jeweiligen Gebietes, für das der Wahlvorschlag eingereicht wird, erforderlich. Aufgrund der besonderen Umstände, die durch die CORONA-Pandemie verursacht werden, wurde die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften von 100 auf 30 abgesenkt. Alle Wahlvorschläge sind bis zum 13. Juli 2021, 16.00 Uhr, einzureichen; die Landeslisten bei der Landeswahlleiterin, die Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitern. 

Die Entscheidung über die Zulassung der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge durch die Wahlausschüsse erfolgt jeweils in öffentlicher Sitzung spätestens am 5. August 2021. Über etwaige Beschwerden gegen die Kreiswahlvorschläge entscheidet der Landeswahlausschuss spätestens am 19. August 2021 in öffentlicher Sitzung. Erst dann stehen endgültig alle Parteien und Kandidaten, die in Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl antreten, fest.