Landtagswahl 2021
24 Parteien zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt
(korrigierte Fassung)
Der Landeswahlausschuss unter Vorsitz der Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke hat am 24. Juni 2021 verbindlich alle Parteien und Vereinigungen festgestellt, die berechtigt sind, Wahlvorschläge zur Wahl des 8. Landtages von Mecklenburg-Vorpommern am 26. September 2021 einzureichen.
Folgende Parteien waren am Tag der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern oder im Deutschen Bundestag mit mindestens einer oder einem gewählten Abgeordneten für Mecklenburg-Vorpommern vertreten und dürfen daher ohne Beteiligungsanzeige Wahlvorschläge einreichen:
Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
SPD |
Alternative für Deutschland |
AfD |
Christlich Demokratische Union Deutschlands |
CDU |
DIE LINKE |
DIE LINKE |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
GRÜNE |
Freie Demokratische Partei |
FDP |
Nachstehende Vereinigungen, die der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Landtagswahl bis zum 10. Juni 2021 angezeigt haben, sind für die Landtagswahl als Partei anerkannt worden:
Nationaldemokratische Partei Deutschlands |
NPD |
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ |
Tierschutzpartei |
FREiER HORIZONT |
FREiER HORIZONT |
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative |
Die PARTEI |
FREIE WÄHLER Mecklenburg-Vorpommern |
FREIE WÄHLER |
Piratenpartei Deutschland |
PIRATEN |
Deutsche Kommunistische Partei |
DKP |
Bündnis C - Christen für Deutschland |
Bündnis C |
Aktion Partei für Tierschutz – TIERSCHUTZ hier! |
TIERSCHUTZ hier! |
Basisdemokratische Partei Deutschland |
dieBasis |
DEMOKRATIE IN BEWEGUNG |
DiB |
Freiparlamentarische Allianz |
FPA |
Liberal-Konservative Reformer |
LKR |
Ökologisch-Demokratische Partei |
ÖDP |
Partei der Humanisten |
Die Humanisten |
Partei für Gesundheitsforschung |
Gesundheitsforschung |
Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei |
Team Todenhöfer |
UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie |
UNABHÄNGIGE |
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Die Deutsche Gerechtigkeits Partei wurde durch den Landeswahlausschuss nicht als Partei zur Landtagswahl anerkannt, weil sie die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt hat.
Die anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge zur Landtagswahl 2021 Unterstützungsunterschriften sammeln. Sowohl für einen Kreiswahlvorschlag als auch für einen Landeslistenvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 30 Wahlberechtigten des jeweiligen Gebietes, für das der Wahlvorschlag eingereicht wird, erforderlich. Aufgrund der besonderen Umstände, die durch die CORONA-Pandemie verursacht werden, wurde die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften von 100 auf 30 abgesenkt. Alle Wahlvorschläge sind bis zum 13. Juli 2021, 16.00 Uhr, einzureichen; die Landeslisten bei der Landeswahlleiterin, die Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitern.
Die Entscheidung über die Zulassung der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge durch die Wahlausschüsse erfolgt jeweils in öffentlicher Sitzung spätestens am 5. August 2021. Über etwaige Beschwerden gegen die Kreiswahlvorschläge entscheidet der Landeswahlausschuss spätestens am 19. August 2021 in öffentlicher Sitzung. Erst dann stehen endgültig alle Parteien und Kandidaten, die in Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl antreten, fest.