Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Wahlberechtigte können am 9. Juni 2024 ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn sie auch ins Wählerverzeichnis eingetragen sind oder über einen Wahlschein (Voraussetzung für die Briefwahl) verfügen. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält von der Gemeindewahlbehörde spätestens am 18. Mai 2024 (22. Tag vor der Wahl) eine schriftliche Wahlbenachrichtigung.
Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 20. bis 24. Mai 2024 in den Gemeindewahlbehörden eingesehen werden. Die Einsichtnahme beschränkt sich dabei in der Regel auf die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zur eigenen Person. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der genannten Einsichtnahmefrist, also bis spätestens zum 24. Mai 2024, einen schriftlichen Antrag auf Berichtigung bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde stellen.
Die Wählerverzeichnisse werden spätestens am Tag vor der Wahl (8. Juni 2024) durch die zuständigen Gemeindewahlbehörden geschlossen. Sie stehen am Wahltag den Wahlvorständen zur Verfügung und dienen in den Wahllokalen dem Nachweis der Wahlberechtigung sowie der ausgegebenen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen.
Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044.