Bundestagswahl 2025
Neuer Wahltermin am 23. Februar 2025
Nachdem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag am heutigen Freitag, 27. Dezember 2024 aufgelöst hat, steht der 23. Februar 2025 als Tag der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag fest. Durch die vorgezogene Neuwahl wird sich u. a. für die Parteien und Kandidaten die Fristenlage zur Vorbereitung und Teilnahme an der Bundestagswahl ändern.
Als nächster wichtiger Termin gilt der 7. Januar 2025. Bis dahin, 18.00 Uhr, müssen alle Parteien, die nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge seit der letzten Wahl mit mindestens fünf Abgeordneten ununterbrochen im Deutschen Bundestag oder einem der 16 Länderparlamente vertreten sind, ihre Beteiligungsanzeige an der Bundestagswahl bei der Bundeswahlleiterin eingereicht haben.
Frühzeitig sollten auch die Landeslisten bei der Landeswahlleitung und die Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitungen mit den entsprechenden Unterlagen abgegeben werden. Dieses muss spätestens bis zum 20. Januar 2025, 18.00 Uhr erfolgen. Am 24. Januar 2025 werden der Landeswahlausschuss und die sechs Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Landeslisten bzw. Kreiswahlvorschläge entscheiden.
Landeswahlleiter Dr. Christian Boden weist schon heute daraufhin, dass auch die Fristen für eine mögliche Briefwahl verkürzt sein werden. Ein Versand der Briefwahlunterlagen wird vor Anfang Februar nicht möglich sein. Trotzdem müssen die Wahlbriefe rechtzeitig bis spätestens 23. Februar 2025, 18.00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde eingehen.
Zudem bittet der Landeswahlleiter alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Gemeindewahlbehörde bei der Durchführung der Wahl zu unterstützen und sich dort für eine Mitarbeit in den Wahlvorständen bereit zu erklären.
Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044.