Bundestagswahl 2025
Beschwerden gegen Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen
Dem Landeswahlausschuss werden am 30. Januar 2025 acht Beschwerden insbesondere gegen die Nichtzulassung von Kreiswahlvorschlägen zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages zur Entscheidung vorgelegt. Betroffen sind die Wahlkreise 12, 14, 15, 16 und 17.
Am gleichen Tag entscheidet auch der Bundeswahlausschuss über Beschwerden gegen die Zurückweisung von Landeslisten von Parteien in Mecklenburg-Vorpommern.
Damit wird erst nach der Sitzung beider Ausschüsse feststehen, welche Parteien und Direktkandidaten auf den Stimmzettel kommen.
Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044.