Bundestagswahl 2025

Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörden

Nr.14/2025  | 13.02.2025  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung M-V

Die Gemeindebehörden veröffentlichen spätestens am 17. Februar 2025 ihre Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Sie wird in ortsüblicher Weise bekannt gemacht.

Am Wahltag wird die Wahlbekanntmachung am bzw. im Eingang zum Wahllokal ausgehängt.

Die Wahlbekanntmachung enthält wichtige Informationen zur Wahl, wie z. B.:

  • Beginn und Ende der Wahlhandlung,
  • Hinweise für Urnenwählerinnen und Urnenwähler, dass sie nur in dem in ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, ihre Stimme abgeben können,
  • dass Wahlberechtigte, die im Besitz eines Wahlscheines sind, auch in jedem anderen Wahllokal ihres Wahlkreises oder per Briefwahl wählen können,
  • Angaben über Anzahl und Erreichbarkeit der Wahllokale sowie Ort und Zeitpunkt des Zusammentritts der Briefwahlvorstände,
  • Angaben über den Aufbau des amtlichen Stimmzettels mit den zugelassenen Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten,
  • Hinweise zur Abgabe der Erststimme für den Kreiswahlvorschlag und der Zweitstimme für die Landesliste einer Partei,
  • dass die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses in den Urnen- und Briefwahlbezirken öffentlich sind.

Außerdem verweist die Wahlbekanntmachung auf die Strafbarkeit des Wählens durch Unbefugte oder der Verfälschung von Wahlergebnissen.

Neben der Wahlbekanntmachung wird auch der Stimmzettel als Muster ausgehängt. Wahllokale, die in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen sind, sind durch einen zusätzlichen Aushang gekennzeichnet. Ergänzende Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik für Wähler liegen in betroffenen Wahllokalen aus.

Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleitung unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044.