Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zu hochwertigen Datensätzen (HVD)
15.02.2023 // Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung wurde am 20.01.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt damit am 09.02.2023 in Kraft.
Im Anhang zur Verordnung sind die zu veröffentlichenden Datensätze für die Kategorien Geospatial, Earth observation and environment, Meteorological, Statistics, Companies and company ownership und Mobility näher beschrieben. Dabei wird klar auf bereits bestehende Regelungen (INSPIRE, Umweltberichterstattung, ...) Bezug genommen.
Die hochwertigen Datensätze (HVD) sind unter einer offenen Lizenz, in einem maschinenlesbaren Format und über "Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs)" zu veröffentlichen. Unter einer API wird laut Durchführungsverordnung ein Bestand an Funktionen, Verfahren, Definitionen und Protokollen für die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation und den lückenlosen Datenaustausch verstanden. Sofern im Anhang angegeben müssen die Datensätze zusätzlich als "Massen-Download" zur Verfügung gestellt werden. Unter "Massen-Download" wird eine Funktion verstanden, die das Herunterladen eines vollständigen Datensatzes in einem oder mehreren Paketen ermöglicht.