Handlungsempfehlung Teil 2 zur Bereitstellung INSPIRE-relevanter Geodaten durch Ver- und Entsorgungsunternehmen veröffentlicht
11.08.2023 // Im ersten Teil der Handlungsempfehlung geht es im Kern um die Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten und die Erfassung der zugehörigen Metadaten durch Ver- und Entsorgungsunternehmen. Die mit Datum vom 31. Juli 2023 vorliegende Handlungsempfehlung Teil 2 stellt die technische Umsetzung der Bereitstellung INSPIRE-relevanter Geodaten und -dienste durch Ver- und Entsorgungsunternehmen in den Mittelpunkt. Sie beinhaltet, wie diese Daten möglichst bundesweit einheitlich zugänglich gemacht werden können und somit in der GDI-DE und auch für INSPIRE verfügbar werden.
Die beteiligten Verbände der Ver- und Entsorgungswirtschaft haben sich gemeinsam mit GDI-DE und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf eine Lösung verständigt, die auch die Anforderungen der Kritischen Infrastrukturen berücksichtigt.
Neben der grundsätzlichen Erläuterung der empfohlenen Ausgestaltung der Geodaten enthält der Leitfaden auch eine beispielhafte Darstellung der Umsetzung anhand des Musterdatensatzes eines Stromversorgers. Der Anhang spezifiziert das INSPIRE-Datenmodell für Infrastrukturflächen genauer.
Zu den Dokumenten Handlungsempfehlung Teil 1 und Teil 2 gelangen Sie hier.