Haushaltsstichprobe

Erhebungsbeauftragte befragt Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Zensus 2022Details anzeigen
Erhebungsbeauftragte befragt Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Zensus 2022

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder

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Haushaltebefragung

Vom 15. Mai bis Ende November 2022 wurden in Mecklen­burg-Vor­pommern rund 293.000 Menschen im Zuge der Haus­halte­be­fragung inter­viewt. Dazu wurden vorab in einem mathe­matischen Zu­falls­ver­fahren Anschriften stichprobenartig aus­gewählt. Alle Personen, die am Zensus­-Stich­tag (15. Mai 2022) an einer dieser aus­gewählten Anschriften lebten, wurden be­fragt. Es be­stand Aus­kunfts­pflicht. Für die Durch­führung der Be­fragungen wurden 19 örtliche Er­hebungs­stellen gebildet und rund 1.400 Interviewerinnen und Interviewer ein­ge­setzt.

Ziele der Haushaltebefragung

Die Be­fragung ver­folgte zwei Ziele. Das erste Ziel war die Er­mittlung der amt­lichen Ein­wohner­zahl. Durch die Haus­halte­be­fragung können Über- und Unter­erfassungen, so­genannte „Kartei­leichen“ und „Fehl­bestände“, in Ver­waltungs­registern auf­gedeckt werden. Hier­bei handelt es sich um Personen, die im Melde­register ver­zeichnet sind, aber nicht mehr an der Anschrift leben bzw. um­gekehrt um Personen, die an einer Anschrift leben, jedoch nicht im Melde­register an dieser Anschrift geführt werden. Der Zensus 2022 hat jedoch nicht die Auf­gabe, die Melde­register zu be­reinigen. Eine Über­mittlung von im Zensus er­hobenen Personen­angaben an die Melde­ämter ist gesetz­lich unter­sagt und findet nicht statt. Es gilt das Rück­spiel­verbot.

Ein weiteres Ziel war die Er­fassung von sozio­demo­grafischen Merk­malen, die in be­stehenden Registern nicht vor­handen sind. Die Be­antwortung dieser Fragen konnte durch die Bürger­innen und Bürger selbst­ständig online, postalisch oder tele­fonisch er­folgen.

Die er­mittelten Daten dienen als zu­ver­lässige Grund­lage für z. B. recht­liche Regelungen (Ein­teilung von Wahl­kreisen), kommunale Finanz­zu­weisungen und kommunale Planungen bspw. für den Bau von Bildungs- und Gesundheits­einrichtungen.

Ablauf der Befragungen

Zensus 2022, grafische Darstellung, Ablauf der BefragungenDetails anzeigen
Zensus 2022, grafische Darstellung, Ablauf der Befragungen

Die Haus­halte­be­fragung zum Zensus 2022 erfolgte grund­sätzlich in einem persön­lichen Gespräch. Dazu meldeten sich die Interviewerinnen und Interviewer vorab schrift­lich zu einem Termin bei den zu Be­fragenden an. Das Kurz­interview dauerte je nach Haushalts­größe ca. 5 bis 10 Minuten und diente der Fest­stellung, wie viele Personen an der An­schrift am Stich­tag lebten. Dafür wurden an den aus­gewählten An­schriften von jeder zu befragenden Person Name, Vor­name, Geburts­datum, Geschlecht, Familien­stand, Staats­angehörig­keit und der Wohn­status erfasst.

Rund die Hälfte der zu Be­fragenden waren aus­gewählt, noch weitere Fragen zu Bildung, Erwerbs­tätigkeit und Beruf zu be­antworten. Die Bürgerinnen und Bürger konnten die Fragen selbst­ständig online be­antworten. Hier­für er­hielten sie von den Interviewerinnen und Interviewern persönlich die Zugangs­daten zur Online-Meldung. Die An­meldung erfolgte über die Internet­seite www.zensus2022.de. Über das Online­verfahren wurden rund 56 Prozent der Daten­eingänge registriert.

Alternativ konnten die Fragen auch direkt im Anschluss an das bereits geführte Kurz­interview gemeinsam mit den Interviewerinnen und Interviewern (26 Prozent der Daten­eingänge) oder selbst­ständig mittels Papier­frage­bogen (17 Prozent der Dateneingänge) be­antwortet werden. Einige wenige nutzen die Möglich­keit, ihre Angaben auf tele­fonischem Weg zu über­mitteln.

Ein Teil der in der Haus­halte­befragung befragten Bürger­innen und Bürger wurde an­schließend noch­mals für die Wieder­holungs­befragung kontaktiert. Diese Be­fragung diente der Qualitäts­sicherung der Ergebnisse und wurde von anderen Interviewerinnen bzw. Interviewern durch­geführt, als bei der Haus­halte­befragung an der Anschrift. Durch diese wieder­holte Befragung durch andere Beschäftigte der Erhebungsstellen konnten poten­zielle Fehler aus der vor­herigen Befragung auf­gedeckt werden.

Einsatz von Interviewerinnen und Interviewern

Auf dieser Grafik sehen Sie zusammengefasst, wie Sie Erhebungsbeauftragte erkennen.Details anzeigen
Auf dieser Grafik sehen Sie zusammengefasst, wie Sie Erhebungsbeauftragte erkennen.

Rund 1.400 Interviewerinnen und Interviewer waren in Mecklen­burg-Vor­pommern für den Zensus 2022 unter­wegs. Sie haben sich vorab schriftlich zu einem Termin angekündigt.

Zum Termin mussten sich die Interviewerinnen und Interviewer un­auf­ge­fordert mit ihrem Zensus-Ausweis in Kombi­nation mit einem amt­lichen Licht­bild­aus­weis aus­weisen, da der Zensus-Ausweis nur im Zu­sammenhang mit einem amt­lichen Licht­bild­aus­weis gültig war.

Das Interview konnte vor der Wohnungs­tür durch­geführt werden. Die Interviewerinnen und Interviewer durften die Wohnung von zu Be­fragenden nur auf deren aus­drück­lichen Wunsch hin be­treten.

Gut zu wissen

Weitere Infor­mationen rund um die Haus­halte­befragung finden Sie auf der Internet­seite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.zensus2022.de.

Wie wurde ermittelt, wer zu befragen war?

Im Rahmen der Haus­halte­befragung wurde nur ein Teil der Bevölkerung befragt (rund zehn Prozent der Bevölkerung). Die Aus­wahl der Anschriften erfolgte auf der Grund­lage eines komplexen mathe­matischen Zufalls­verfahrens. Neu war, dass beim Zensus 2022 grund­sätzlich in allen Gemeinden eine statistische Korrektur des Melde­register­bestands über die Haus­halte­befragung erfolgte. Im Zensus 2011 wurde dies auf Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohner­innen und Einwohnern beschränkt. In kleineren Gemeinden gab es damals ein alternatives Bereinigungs­verfahren. Mit der Aus­weitung der Stich­probe wurde für den Zensus 2022 ein ein­heitliches methodisches Vor­gehen zur Ermittlung der Bevölkerungs­zahl unabhängig von der Gemeinde­größe gewähr­leistet.

Ist eine Stichprobe bei der Haushaltebefragung repräsentativ genug?

Die Repräsenta­tivität oder besser gesagt die Genauig­keit der Ergebnisse ist je nach Erhebungs­methode und Stich­proben­umfang unter­schiedlich. Bevölkerungszahlen werden für alle Gemeinden mit hinreichender Genauigkeit nachgewiesen. Angaben zur Bildung können nur für große Gemeinden oder Kreise ausgewiesen werden.

Weshalb wurden Fragen zur Erwerbsbeteiligung bzw. zur Erwerbslosigkeit gestellt?

Die EU-Zensus­verordnung ver­langt bei der Erhebung die Er­mittlung des Erwerbs­status nach den Standards des Arbeits­kräfte­konzepts (Labour-Force-Konzept) der Inter­nationalen Arbeits­organisation (International Labour Organisation, ILO). Die Daten liegen in keinem flächen­deckenden Register vor. Um den Erwerbs­status bzw. die Erwerbs­beteiligung nach diesem Konzept ab­zubilden, wurden unter anderem die folgenden Angaben erfragt: Erwerbs­tätigkeit oder Neben­job zum Zeit­punkt des Zensus­-Stichtags, aktive Arbeits­suche in den letzten vier Wochen oder Fähig­keit zur Arbeits­aufnahme inner­halb von zwei Wochen. Die Zahl der Erwerbs­losen in der Bundes­republik Deutsch­land wurde auch in der Vergangen­heit für inter­nationale Ver­gleiche er­mittelt. Die Erhebung dieses Merk­mals zum Zensus­-Stichtag behält als neue Berechnungs­basis für an­schließende Fort­schreibungen auch nach dem Stich­tag ihren Wert.