Haushaltsstichprobe
Haushaltebefragung
Vom 15. Mai bis Ende November 2022 wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 293.000 Menschen im Zuge der Haushaltebefragung interviewt. Dazu wurden vorab in einem mathematischen Zufallsverfahren Anschriften stichprobenartig ausgewählt. Alle Personen, die am Zensus-Stichtag (15. Mai 2022) an einer dieser ausgewählten Anschriften lebten, wurden befragt. Es bestand Auskunftspflicht. Für die Durchführung der Befragungen wurden 19 örtliche Erhebungsstellen gebildet und rund 1.400 Interviewerinnen und Interviewer eingesetzt.
Ziele der Haushaltebefragung
Die Befragung verfolgte zwei Ziele. Das erste Ziel war die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. Durch die Haushaltebefragung können Über- und Untererfassungen, sogenannte „Karteileichen“ und „Fehlbestände“, in Verwaltungsregistern aufgedeckt werden. Hierbei handelt es sich um Personen, die im Melderegister verzeichnet sind, aber nicht mehr an der Anschrift leben bzw. umgekehrt um Personen, die an einer Anschrift leben, jedoch nicht im Melderegister an dieser Anschrift geführt werden. Der Zensus 2022 hat jedoch nicht die Aufgabe, die Melderegister zu bereinigen. Eine Übermittlung von im Zensus erhobenen Personenangaben an die Meldeämter ist gesetzlich untersagt und findet nicht statt. Es gilt das Rückspielverbot.
Ein weiteres Ziel war die Erfassung von soziodemografischen Merkmalen, die in bestehenden Registern nicht vorhanden sind. Die Beantwortung dieser Fragen konnte durch die Bürgerinnen und Bürger selbstständig online, postalisch oder telefonisch erfolgen.
Die ermittelten Daten dienen als zuverlässige Grundlage für z. B. rechtliche Regelungen (Einteilung von Wahlkreisen), kommunale Finanzzuweisungen und kommunale Planungen bspw. für den Bau von Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.
Ablauf der Befragungen
Die Haushaltebefragung zum Zensus 2022 erfolgte grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch. Dazu meldeten sich die Interviewerinnen und Interviewer vorab schriftlich zu einem Termin bei den zu Befragenden an. Das Kurzinterview dauerte je nach Haushaltsgröße ca. 5 bis 10 Minuten und diente der Feststellung, wie viele Personen an der Anschrift am Stichtag lebten. Dafür wurden an den ausgewählten Anschriften von jeder zu befragenden Person Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit und der Wohnstatus erfasst.
Rund die Hälfte der zu Befragenden waren ausgewählt, noch weitere Fragen zu Bildung, Erwerbstätigkeit und Beruf zu beantworten. Die Bürgerinnen und Bürger konnten die Fragen selbstständig online beantworten. Hierfür erhielten sie von den Interviewerinnen und Interviewern persönlich die Zugangsdaten zur Online-Meldung. Die Anmeldung erfolgte über die Internetseite www.zensus2022.de. Über das Onlineverfahren wurden rund 56 Prozent der Dateneingänge registriert.
Alternativ konnten die Fragen auch direkt im Anschluss an das bereits geführte Kurzinterview gemeinsam mit den Interviewerinnen und Interviewern (26 Prozent der Dateneingänge) oder selbstständig mittels Papierfragebogen (17 Prozent der Dateneingänge) beantwortet werden. Einige wenige nutzen die Möglichkeit, ihre Angaben auf telefonischem Weg zu übermitteln.
Ein Teil der in der Haushaltebefragung befragten Bürgerinnen und Bürger wurde anschließend nochmals für die Wiederholungsbefragung kontaktiert. Diese Befragung diente der Qualitätssicherung der Ergebnisse und wurde von anderen Interviewerinnen bzw. Interviewern durchgeführt, als bei der Haushaltebefragung an der Anschrift. Durch diese wiederholte Befragung durch andere Beschäftigte der Erhebungsstellen konnten potenzielle Fehler aus der vorherigen Befragung aufgedeckt werden.
Einsatz von Interviewerinnen und Interviewern
Rund 1.400 Interviewerinnen und Interviewer waren in Mecklenburg-Vorpommern für den Zensus 2022 unterwegs. Sie haben sich vorab schriftlich zu einem Termin angekündigt.
Zum Termin mussten sich die Interviewerinnen und Interviewer unaufgefordert mit ihrem Zensus-Ausweis in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen, da der Zensus-Ausweis nur im Zusammenhang mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig war.
Das Interview konnte vor der Wohnungstür durchgeführt werden. Die Interviewerinnen und Interviewer durften die Wohnung von zu Befragenden nur auf deren ausdrücklichen Wunsch hin betreten.
Gut zu wissen
Weitere Informationen rund um die Haushaltebefragung finden Sie auf der Internetseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.zensus2022.de.
Wie wurde ermittelt, wer zu befragen war?
Im Rahmen der Haushaltebefragung wurde nur ein Teil der Bevölkerung befragt (rund zehn Prozent der Bevölkerung). Die Auswahl der Anschriften erfolgte auf der Grundlage eines komplexen mathematischen Zufallsverfahrens. Neu war, dass beim Zensus 2022 grundsätzlich in allen Gemeinden eine statistische Korrektur des Melderegisterbestands über die Haushaltebefragung erfolgte. Im Zensus 2011 wurde dies auf Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern beschränkt. In kleineren Gemeinden gab es damals ein alternatives Bereinigungsverfahren. Mit der Ausweitung der Stichprobe wurde für den Zensus 2022 ein einheitliches methodisches Vorgehen zur Ermittlung der Bevölkerungszahl unabhängig von der Gemeindegröße gewährleistet.
Ist eine Stichprobe bei der Haushaltebefragung repräsentativ genug?
Die Repräsentativität oder besser gesagt die Genauigkeit der Ergebnisse ist je nach Erhebungsmethode und Stichprobenumfang unterschiedlich. Bevölkerungszahlen werden für alle Gemeinden mit hinreichender Genauigkeit nachgewiesen. Angaben zur Bildung können nur für große Gemeinden oder Kreise ausgewiesen werden.
Weshalb wurden Fragen zur Erwerbsbeteiligung bzw. zur Erwerbslosigkeit gestellt?
Die EU-Zensusverordnung verlangt bei der Erhebung die Ermittlung des Erwerbsstatus nach den Standards des Arbeitskräftekonzepts (Labour-Force-Konzept) der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation, ILO). Die Daten liegen in keinem flächendeckenden Register vor. Um den Erwerbsstatus bzw. die Erwerbsbeteiligung nach diesem Konzept abzubilden, wurden unter anderem die folgenden Angaben erfragt: Erwerbstätigkeit oder Nebenjob zum Zeitpunkt des Zensus-Stichtags, aktive Arbeitssuche in den letzten vier Wochen oder Fähigkeit zur Arbeitsaufnahme innerhalb von zwei Wochen. Die Zahl der Erwerbslosen in der Bundesrepublik Deutschland wurde auch in der Vergangenheit für internationale Vergleiche ermittelt. Die Erhebung dieses Merkmals zum Zensus-Stichtag behält als neue Berechnungsbasis für anschließende Fortschreibungen auch nach dem Stichtag ihren Wert.