Wiederholungsbefragung

Erhebungsbeauftragter befragt Pärchen im Zuge der Wiederholungsbefragung zum Zensus 2022.Details anzeigen
Erhebungsbeauftragter befragt Pärchen im Zuge der Wiederholungsbefragung zum Zensus 2022.

Wiederholungsbefragung in Mecklenburg-Vorpommern

Kurze Zeit nach Ab­schluss der Haushaltebefragung an einer Anschrift, auch einer An­schrift mit Wohn­heim, wurde die Wieder­holungs­befragung durch­geführt. Dies betraf jedoch nicht alle Anschriften, sondern nur einen geringen Teil. Die Befragung um­fasste nur wenige Fragen zu Familien­namen, Vornamen, Geschlecht, Geburts­datum und dem Wohnungs­status.

Ziel der Wieder­holungs­befragung war eine Über­prüfung der Qualität der zuvor in der Haupt­erhebung erhobenen Angaben. Also ob alle an den Anschriften lebenden Personen korrekt erfasst wurden. Interviewerinnen und Interviewer konnten nicht an der gleichen Anschrift die Wiederholungs­befragung durch­führen, an der sie zuvor die Haushalte­befragung durch­geführt haben.

Wie schon für die Haushalte­befragung bestand auch für die Wiederholungs­befragung Auskunfts­pflicht.

Gut zu wissen

Antworten zu Fragen rund um die Wiederholungsbefragungen finden Sie auf der Internetseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Zensus 2022 www.zensus2022.de.

Was passiert, wenn die Ergebnisse aus beiden Befragungen nicht übereinstimmen?

Es wird eine Qualitäts­­kennzahl berechnet, um die Ab­weichung zu quantifizieren. Die Ergebnisse werden auch genutzt, um die Qualität ggf. bei zukünftigen Erhebungen zu ver­bessern. Eine Korrektur der Ergebnisse aus der Haupt­­erhebung findet nicht statt.