Wiederholungsbefragung
Themen auf dieser Seite
Wiederholungsbefragung in Mecklenburg-Vorpommern
Kurze Zeit nach Abschluss der Haushaltebefragung an einer Anschrift, auch einer Anschrift mit Wohnheim, wurde die Wiederholungsbefragung durchgeführt. Dies betraf jedoch nicht alle Anschriften, sondern nur einen geringen Teil. Die Befragung umfasste nur wenige Fragen zu Familiennamen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum und dem Wohnungsstatus.
Ziel der Wiederholungsbefragung war eine Überprüfung der Qualität der zuvor in der Haupterhebung erhobenen Angaben. Also ob alle an den Anschriften lebenden Personen korrekt erfasst wurden. Interviewerinnen und Interviewer konnten nicht an der gleichen Anschrift die Wiederholungsbefragung durchführen, an der sie zuvor die Haushaltebefragung durchgeführt haben.
Wie schon für die Haushaltebefragung bestand auch für die Wiederholungsbefragung Auskunftspflicht.
Gut zu wissen
Antworten zu Fragen rund um die Wiederholungsbefragungen finden Sie auf der Internetseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Zensus 2022 www.zensus2022.de.
Was passiert, wenn die Ergebnisse aus beiden Befragungen nicht übereinstimmen?
Es wird eine Qualitätskennzahl berechnet, um die Abweichung zu quantifizieren. Die Ergebnisse werden auch genutzt, um die Qualität ggf. bei zukünftigen Erhebungen zu verbessern. Eine Korrektur der Ergebnisse aus der Haupterhebung findet nicht statt.