Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte
Erhebungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
Im Rahmen des Zensus 2022 war die Erhebung an Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ein Teil der Personenerhebung. Befragt wurde in den Einrichtungen, in denen in der Regel Personen längerfristig wohnen oder untergebracht sind. Ziel war die Ermittlung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner am Stichtag, dem 15. Mai 2022. In den Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, herrscht eine relativ hohe Fluktuation, die unzureichende An- oder Abmeldungen in den Meldeämtern zur Folge haben kann. Aus diesem Grund wurde an allen Anschriften der Einrichtungen eine Vollerhebung durchgeführt. In Mecklenburg-Vorpommern umfasste das rund 1.050 Anschriften.
Vorbereitung der Erhebungen
Zur Vorbereitung der Erhebungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften des Zensus 2022 wurden bereits in den Jahren 2019 und 2020 bei den Trägern von Einrichtungen eine Vorerhebung und bei den Einrichtungen selbst eine Vorbefragung durchgeführt. Im Frühjahr 2021 erfolgte eine Aktualisierungsbefragung.
Vorerhebung bei den Trägern
Derzeit gibt es kein Register von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, welches die erforderlichen Anschriften für den Zensus 2022 bereitstellen könnte. Daher mussten im Rahmen der Vorbereitung alle relevanten Anschriften über öffentlich zugängliche Quellen (z. B. Internet) recherchiert werden.
Anschließend erfolgte im zweiten Quartal 2019 ein erster Kontakt mit den ermittelten Trägern sowie mit den Einrichtungen ohne (bekannten) Träger.
Die Ergebnisse dieser Abfrage dienten der Vervollständigung und Aktualisierung der bisher recherchierten Anschriften sowie der Ermittlung weiterer Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften.
Die Vorerhebung erfragte keine personenbezogenen Angaben zu den Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtungen.
Vorbefragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
Die Vorbefragung an Gemeinschaftsunterkünften (ab Frühjahr 2020) erfolgte in der Regel direkt bei den Einrichtungsleitungen der Gemeinschaftsunterkünfte. Sie war aber auch entsprechend der Information aus der Vorerhebung (im Frühjahr 2019) über den Träger der Einrichtung möglich. In dieser Phase wurden an Wohnheimen grundsätzlich die Träger angeschrieben.
Jedoch nicht alle für die Durchführung der Haupterhebung wesentlichen Informationen konnten über die Recherchearbeit in öffentlich zugänglichen Medien ermittelt werden. Dies ermöglichte erst die Vorbefragung. Somit diente sie der Prüfung und Aktualisierung der bisher dem Statistischen Amt bekannten Angaben, aber auch der Erfassung weiterer Merkmale der Einrichtungen sowie bisher nicht bekannter Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte.
Basierend auf den im Ergebnis der Befragungen vorliegenden Informationen erfolgte im Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern die Zuordnung der Bereiche/Einrichtungen zu den Kategorien "Wohnheim" bzw. "Gemeinschaftsunterkunft". Aus dieser Zuordnung ergab sich das Verfahren zur Erhebung der Personendaten.
Die Vorbefragung wie auch die Aktualisierungsbefragung im Frühjahr 2021 erfolgten mittels eines Online-Fragebogens über das Online-Meldeverfahren (IDEV) des Statistischen Bundesamtes. Personenbezogene Angaben zu den Bewohnerinnen und Bewohnern der Bereiche/Einrichtungen wurden nicht erfragt.
Aktualisierung der Vorbefragung ab Frühjahr 2021
Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurde der für 2021 geplante Zensus auf das Jahr 2022 verschoben. Daher mussten Informationen zu Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften aus der im vorangegangenen Jahr durchgeführten Vorbefragung aktualisiert werden. Das bedeutete die im Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern vorliegenden Angaben diesen Anschriften nochmals durch Befragung der Einrichtungen bzw. Träger zu aktualisieren. Dazu gehörte auch, die zwischenzeitlich neu hinzugekommenen Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte zu befragen.
Erhebungen zum Stichtag
Zu Wohnheimen zählen z. B. Studierendenwohnheime oder Arbeiterwohnheime. Die Bewohnerinnen und Bewohner können selbstständig wirtschaften, sodass von einer eigenen Haushaltsführung ausgegangen werden kann. Die Erhebung der Daten beim Zensus 2022 erfolgte im Rahmen der Haushaltebefragung durch persönliche Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner. An einem Teil der Anschriften mit Wohnheimen wurden die dort lebenden Bewohnerinnen und Bewohner ebenfalls zusätzlich zu weiteren Merkmalen wie Bildung, Beruf und Erwerbstätigkeit befragt. Diese Angaben konnten die Personen selbstständig über den Online-Fragebogen auf der Internetseite des Bundes (www.zensus2022.de) machen.
Im Unterschied zu den Wohnheimen führen Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften keinen eigenen Haushalt und werden durch den Betreiber der Einrichtung versorgt (z. B. in Einrichtungen für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen, Justizvollzugsanstalten, psychiatrische Einrichtungen). Bei Gemeinschaftsunterkünften gab die Einrichtungsleitung stellvertretend für die Bewohnerinnen und Bewohner Auskunft. Ein Grund dafür war die mögliche Gefahr einer sozialen Benachteiligung, sollten Informationen über die Zugehörigkeit der Personen zu diesen Bereichen bekannt werden. Auch war es einigen Bewohnerinnen und Bewohnern aufgrund körperlicher und/oder geistiger Gegebenheiten nicht möglich, selbst Auskunft zu erteilen. In den Gemeinschaftsunterkünften wurden nur Daten erfasst, die für die Ermittlung der Einwohnerzahl relevant sind (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Geburtsname, Geburtsstaat, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit).
Die Musterfragebogen können Sie sich auf der Internetseite des Zensus 2022 ansehen.
Ablauf der Befragungen
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2022
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2022
In den Wohnheimen in Mecklenburg-Vorpommern wurden alle Personen direkt befragt, die zum Stichtag (15. Mai 2022) dort wohnhaft waren. Der Ablauf der Erhebung glich grundsätzlich dem der Haushaltebefragung.
Die Interviewerinnen und Interviewer kündigten den Termin zur Befragung vorab schriftlich an. Am Termin stellten die Interviewerinnen und Interviewer fest, welche Personen an der Anschrift zum Stichtag wohnten. Dafür wurde nach Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsort und Geburtsstaat gefragt. Weiterhin wurde nach Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit sowie der Wohnsituation gefragt.
Zusätzlich wurden an einigen wenigen Anschriften mit Wohnheimen, wie auch bei der Haushaltebefragung, die Bewohnerinnen und Bewohner zu weiteren Merkmalen befragt, die nicht oder nicht hinreichend verlässlich in den Registern enthalten sind. Dazu wurde aus den Anschriften eine Stichprobe gezogen, die maximal acht Prozent der an diesen Anschriften wohnenden Personen umfasste. Der erweiterte Fragenkatalog beinhaltete Fragen zu Bildung, Ausbildung und Erwerbstätigkeit. Diese Angaben konnten die Personen selbstständig über den Online-Fragebogen auf www.zensus2022.de beantworten. Die entsprechenden Zugangsdaten erhielten sie im Anschluss an die kurze persönliche Befragung durch die Interviewerin bzw. den Interviewer. 94 Prozent der Dateneingänge wurden über diesen Online-Weg registriert. Jedoch gab es auch hier alternative Möglichkeiten für die Befragten, die ergänzenden Fragen zu beantworten. So konnten die Fragen direkt im Anschluss an das Kurzinterview gemeinsam mit der Interviewerin bzw. dem Interviewer oder selbstständig mittels Papierfragebogen oder telefonisch beantwortet werden.
In den Gemeinschaftsunterkünften übernahm entsprechend Zensusgesetz - ZensG 2022 die Einrichtungsleitung stellvertretend die Auskunft für die Bewohnerinnen und Bewohner, welche vor der Datenübermittlung schriftlich über die Weitergabe ihrer Daten im Rahmen des Zensus 2022 informiert wurden. Die Datenübermittlung hatte grundsätzlich über einen online bereitgestellten Erfassungsbogen zu erfolgen. Die Zugangsdaten dafür erhielten die Leitungen der Einrichtungen von den Interviewerinnen und Interviewern oder direkt von der zuständigen Erhebungsstelle.
Von Personen in Gemeinschaftsunterkünften wurden folgende Daten erfasst: Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, -name, -staat und -ort, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit.
Gut zu wissen
Weitere Informationen rund um die Erhebungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften finden Sie auf der Internetseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Zensus 2022 www.zensus2022.de
Sind Hotels und andere Beherbergungsstätten oder Monteurwohnungen für die Befragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften relevant?
Sofern kein regulärer Hotelbetrieb mehr stattfindet, sondern das Gebäude ausschließlich der Unterbringung von Arbeitskräften dient, kann es sich ggf. um ein sogenanntes Arbeiterwohnheim handeln. Ein Arbeiterwohnheim wird im Rahmen der Erhebung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften erfasst. Unterkünfte mit normalem Beherbergungsbetrieb sind nicht relevant.
Können Personen, die im Frauen-, Mädchen- oder Männerhaus leben, auch befragt werden?
Da Frauen-, Mädchen und Männerhäuser einen besonders schützenswerten Bereich darstellen, sind sie grundsätzlich von einer Befragung durch Interviewerinnen bzw. Interviewer ausgenommen. Die Anschriften dieser Einrichtungen sind nicht öffentlich zugänglich. Das heißt, dass eine Anschrift für Dritte nicht als eine solche Einrichtung erkennbar ist. Wurden im Vorfeld bei der Recherche der Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte derartige Anschriften dennoch identifiziert, konnten diese Anschriften noch vor Beginn der Durchführung der Erhebung aus der Befragung ausgeschlossen werden. Wurden diese Anschriften erst im Rahmen der Erhebung als solche identifiziert, wurde die Erhebung zum Schutz der Personen abgebrochen.